Verein eintragen – so geht’s

Sie wissen nicht genau, wo und wie Sie Ihren Verein richtig eintragen lassen? Kein Problem! In dem folgenden Artikel gebe ich Ihnen einen einfachen Leitfaden, mit der die Eintragung zum Kinderspiel wird.

Die Eintragung eines Vereines ist im Prinzip wie die Geburt eines Kindes. Man spricht über Vereine, man beschäftigt sich mit ihnen, man hat eine Beziehung zu ihnen, aber das wichtigste ist: Man lebt mit und in ihnen. Daher ist auch ein Verein ein sensibles und lebendiges "Wesen".

Die folgende Checkliste zeigt, was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Verein eintragen wollen.

Die Anmeldung

  1. Die Satzung, das Protokoll der Gründungsversammlung und das Anmeldeschreiben müssen notariell beglaubigt werden.
  2. Dies muss durch den Vorstand bei einem Notar geschehen. Mit Vorstand sind alle vertretungsberechtigten Mitglieder gemeint. Dies ist der sogenannte BGB-Vorstand. Dieser muss komplett bei der Erstanmeldung zugegen sein.
  3. Satzung, Gründungsprotokoll und Anmeldeschreiben müssen beim zugehörigen Amtsgericht eingereicht werden. Das Amtsgericht ist zugleich auch das Registergericht. In manchen Ortschaften kann es sein, dass ein bestimmtes Amtsgericht mehrere Bezirke übernimmt. Hierzu sollten Sie sich vorher informieren bevor Sie zum falschen Amtsgericht laufen.
  4. Nach erfolgreicher Eintragung bekommt der Verein einen Registerauszug, mit dem die erfolgreiche Anmeldung dokumentiert wird. Den Registerauszug benötigen Sie beispielsweise, um ein Vereinskonto zu eröffnen oder für das Finanzamt.

Sie sehen, wenn man einen gewissen Überblick hat, ist die Eintragung nur halb so schwer. Viel Erfolg also.