von Thomas Barwinski, veröffentlicht in Vereinsgründung
Vereinsnamen können prachtvoll klingen oder auch einfach praktisch sein. Sie können modern sein oder tief traditionell geprägt. Willkür ist aber absolut fehl am Platze, wenn es um die Auswahl des richtigen Vereinsnamens geht.
Der Name kann unter anderem über die Gemeinnützigkeit entscheiden. Für Mitglieder oder die, die es werden wollen ist der Vereinsname in der Regel auch die erste offizielle äußerliche Darstellung des Vereines. Also gilt auch darüber nachzudenken, ob man es eventuell schaffen kann, dem Vereinsnamen direkt eine Botschaft mitzugeben.
Wenn wir über einen "FC" sprechen, denken wir sofort an einem Fußballclub. In die gleiche Richtung geht zum Beispiel auch der Ausdruck "Ballspielverein". Der Bezug zu dem, was der Verein und dessen Mitglieder tun, wird sofort klar. Das ist die Botschaft, die Sie auf jeden Fall versuchen sollten mit in den Vereinsnamen zu integrieren. Der Vereinsname ist Ihr erstes Marketinginstrument.
Was ist nun aber erlaubt oder nicht? Einen allgemeinen Überblick und Leitfaden möchte ich Ihnen an die Hand geben:
Tatsächlich es so, dass es oftmals auf den Beamten bei Amtsgericht ankommt, der Ihren Antrag bearbeitet. Bevor Sie einen Namen aussuchen, können Sie sich auch vorher beim Amtsgericht erkundigen, ob der Name oder ein ähnlicher Name schon existieren. Beachten Sie aber dabei, dass das Amtsgericht nur das Vereinsregister in Ihrem Amtsgebiet hat.
|
|
|
| Handbuch für den Vereinsvorsitzenden | Verein & Vorstand aktuell | Schatzmeister aktuell |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.