von Thomas Barwinski, veröffentlicht in Vereinsgründung
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung im Verein
Klassischerweise ist die Mitgliederversammlung das Vereinsorgan, das die Vertretung nach außen und die Entscheidungsmacht darstellt, wenn nichts anderes in der Satzung geregelt ist. Man sollte sich an dieser Stelle die Frage stellen, ob es für den Verein nicht besser ist, die Entscheidungs- und Vertretungsmacht an den Vorstand abzugeben.
Wenn dies nicht der Fall ist, kann das die Flexibilität beeinträchtigen bei wichtigen Entscheidungsfindungen. Denn wenn es wichtige Entscheide gibt, können diese in der Regel nur von der ordentlichen Mitgliederversammlung abgesegnet werden. Diese findet aber meist nur einmal im Jahr statt. Das würde heißen, dass eventuell für den Verein sehr entscheidende, zukunftsweisende Verträge nur einmal im Jahr abgeschlossen werden können.
Die Aufgaben des Vorstands im Verein werden in der Satzung geregelt
Eine Vertretungsmacht Vorstand ist dann schon weit flexibler. Die Satzung kann zum Beispiel so gestaltet werden, dass der erste und zweite Vorsitzende Verträge unterzeichnen müssen. Erst wenn beide Unterschriften unter dem Vertrag sind, ist dieser rechtsgültig.
Interessant kann für Sie auch sein, das Vertrauen in den Vorstand etwas einzuschränken. Zum Beispiel, indem man die Höhe der Summe der Verträge, über die alleine ohne Mitgliederversammlung entschieden werden darf, begrenzt. Weiterhin kann man festlegen, dass Entscheidungen, die den Kern des Vereins betreffen, auf außerordentlichen Mitgliederversammlungen getroffen werden müssen.
Mein TIPP: Der richtige Mix macht es. Für den einen Verein, der gerne in einer Runde angeregt diskutiert, kann eine Entscheidungsmacht auf Grundlage außerordentlicher Mitgliederversammlungen durchaus mehr Sinn machen, als diese Macht alleinig dem Vorstand zu übergeben. Schauen Sie aber am besten schon im Voraus, wie Sie Ihren Verein führen möchten.
Wenn die Satzung einmal genehmigt ist und der Verein existiert, müssen Sie sonst bis zur ordentlichen MV warten, bis Sie Änderungen, die Entscheidungs- und Vertretungsmacht betreffen, durchführen können.
Zusammenfassung
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