Anleitung Vereinsgründung: Die Satzung

Wenn Sie einen Verein gründen wollen, müssen Sie einiges beachten. Im zweiten Teil unserer Serie zeige ich Ihnen interessante Informationen rund um die Satzung bei Vereinsgründungen auf.

Mit der Satzung steht oder fällt ein Verein, sie ist die Verfassung in Ihrem Verein. Je genauer diese ist, desto weniger Schwierigkeiten kommen später auf, da die Wahrscheinlichkeit, sich im gesetzlichen Niemandsland zu verirren, immer geringer wird. Was in der Satzung steht, kann jedes Mitglied nachlesen.

Wozu eigentlich eine Satzung?
Die Satzung legt Zweck, Grund und Ziel fest, für die der Verein gegründet wurde. Genau diese Aspekte sind für die Erlangung des Status "gemeinnütziger Verein" wichtig. Dieser Status kann diverse Vorteile im Bereich Steuerrecht mit sich bringen.

In der Satzung werden ebenfalls Rechte und Pflichten des gesamten Vorstandes, der Vorstandsmitglieder, der verschiedenen Vereinsorgane und der Vereinsmitgliedern festgehalten.

Was kann in der Satzung entschieden werden?
Eine wichtige Frage ist, wer den Verein nach außen vertreten darf? Hier kann entschieden werden, ob dies ein Vorstandsmitglied alleine darf oder der komplette Vorstand. Zum Beispiel wenn es darum geht, Verträgen zuzustimmen. Die Macht der weiteren Vereinsorgane wird ebenfalls in der Satzung geregelt. So kann es sein, dass ein Aufsichtsgremium den Vorstand entlasten kann.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile der Vereinssatzung
Im §57 und §58 legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest, welche Aspekte unbedingt in der Satzung enthalten sein müssen. Ein Fehlen einer dieser Regelungen würde später zu einer Beanstandung der Satzung führen und die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister stoppen.

  • Vereinsname
  • Vereinssitz
  • Vereinszweck
  • Bestimmung über Beitritt und Austritt im Verein
  • Welche Mitgliedsbeiträge werden zu Grunde gelegt?
  • Wie wird der Vereinsvorstand gebildet?
  • Form der Mitgliederversammlung und deren Voraussetzung der Einberufung
  • Und zu guter Letzt die Angabe zur Vereinseintragung

Mein TIPP: Aller Anfang ist schwer. Daher reichen meist schon nur die Berücksichtigung der oben genannten Punkte. Wir werden zeitnah eine Mustersatzung für Sie kostenlos zum Download bereitstellen. Meistens erkennt man erst im Laufe der Vereinsarbeit Probleme, die dann hinterher von der Vereinssatzung geklärt werden können. Also geben Sie Ihrer Satzung und sich selber Zeit.