von Thomas Barwinski, veröffentlicht in Vereinsgründung
Vereinsgründung: Die letzten Schritte
Der Zeitpunkt der Gründung Ihres Vereins kommt immer näher. Ich habe in den letzten drei Artikeln dieser Serie versucht, Ihnen einen einfachen Leitfaden an die Hand zu geben, der die wichtigsten Aspekte für eine schnelle Übersicht zum Thema Vereinsgründung beinhaltet. Nun möchte ich Ihnen punktuell beschreiben, wie Sie Ihren Verein eintragen lassen können und welche Hürden Sie dazu wohlmöglich überbrücken müssen.
1. Gründerversammlung
Sie benötigen mindestens sieben Mitglieder, die die Vereinssatzung verabschieden und den Vorstand wählen. Dabei ist es zwingend notwendig, dass alle Gründungsmitglieder der Gründerversammlung die Satzung in der Originalfassung unterschreiben. Des Weiteren sind unbedingt noch folgende Daten von der Gründerversammlung schriftlich zu erfassen:
2. Beglaubigung vom Notar
Sie müssen am besten vor dem eigentlichen Amtsgang zum Amtsgericht für die Anmeldung des Vereins die Erklärung zur Anmeldung notariell beglaubigen lassen. Dies muss schriftlich stattfinden, mit allen Unterschriften der Vorstandsmitglieder. Bestandteile der Erklärung sind:
Die Kosten der Eintragung unterscheiden sich jeweils von Amtsgericht zu Amtsgericht oder Notar zu Notar. Eine Einschätzung:
Sie sehen aber, dass sich die Kosten in Grenzen halten.
Ich hoffe Sie konnten durch diese Serie einige Neuigkeiten und wertvolle Informationen für Ihre Vereinsgründung erfahren. Mein Ziel war es, gerade für Laien dieses doch sehr umfangreiche Thema auch mit Hilfe einfacher Checklisten vereinfach zu erklären. Falls Sie dennoch Fragen oder auch Anregungen haben sollten, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie diese ins Forum posten.
|
|
|
| Handbuch für den Vereinsvorsitzenden | Verein & Vorstand aktuell | Schatzmeister aktuell |
timm
10. Mai 2011, 14:28, im Forum Vereinsgründung
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.