von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Verein
Vereinsbuchführung: Das gilt bei der Aufwandsspende
Eine Spendenbescheinigung für die Aufwandsspende kann der Verein nur dann ausstellen, wenn der Anspruch auch ernsthaft vereinbart wurde. Im Klartext heißt das: Der Verein muss auch in der Lage sein, die vereinbarte Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Verzichtserklärung muss zeitnah zur Entstehung des Anspruchs auf die Vergütung oder Aufwandsersatz erfolgen. Beachten Sie bei der Vereinsbuchführung:
Bei regelmäßiger Tätigkeit muss die Verzichtserklärung alle drei Monate abgegeben werden.
Vereinsbuchführung: Der Spendenabzug bei der Aufwandsspende
Mittlerweile ist es glücklicherweise nicht mehr notwendig, den Aufwandsersatz erst auszuzahlen und anschließend zurück zu überweisen – in dieser Hinsicht wurde die Vereinsbuchführung entlastet.
Weiterhin wichtig: Ein Spendenabzug für den Verein ist nur dann möglich, wenn der entsprechende Anspruch auf Aufwandsersatz durch
eingeräumt wurde.
|
|
|
|
| Handbuch für den VereinsVorsitzenden | Verein & Vorstand aktuell | Praxishandbuch Sozial Management |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.