Vorteile und Absicherung durch Vereinsgründung

Sie engagieren sich in einer Gruppe gleich gesinnter Menschen? Sie ärgern sich, in der Gesellschaft benachteiligt zu werden? Denn hohe Kosten und rechtliche Hürden blockieren die Ausübung Ihrer Interessen. Hier finden Sie Tipps, um diese Situation zu verbessern: Gründen Sie einen Verein!

Eine Vereinsgründung bringt für die Zukunft gesellschaftliche und finanzielle Vorteile für Ihre Interessengruppierung. Und eine rechtliche Absicherung Ihrer Aktivitäten. Öffentliche Gebäude und Anlagen, wie Sporthallen, Sportplätze und Kulturhäuser stehen Ihrem Verein kostenlos oder kostengünstig offen.

Vereinsrechtliche Regularien erleichtern die Ausübung Ihrer Interessen. Ihr Vereinstatus wird vom Finanzamt begünstigt. Bis es so weit ist, müssen Sie aber als Erstes die Vereinsgründung durchführen: 

Um einen Verein zu gründen, bedarf es zuerst einer Vereinsgründungs- versammlung. Zu dieser Versammlung sollten sich mindestens sieben Interessenten einfinden. Diese magische Teilnehmerzahl braucht man, um den neu gegründeten Verein mit allen Rechten beim Amtsgericht als eingetragenen Verein (e.V.) in das Vereinsregister eintragen zu können.

Eine Variante als nicht eingetragener Verein ist aus rechtlich nachteiligen Gründen nicht ratsam. In Ihrer Vereinsgründungsversammlung müssen Sie alle Vereinsgründungsvorgänge für die Vereinsanmeldung bei den zuständigen Ämtern schriftlich festhalten. Eine Durchführungsliste soll Ihnen behilflich sein:          

  • Festlegung des Vereinsnamens
  • einstimmige Festlegung der Vereinssatzung                                     (Mustersatzungen die individuell verändert werden können, kann     man bei Verbänden, Rechtsanwälten oder Notaren bekommen)        
  • Datieren und Unterzeichnen der Vereinssatzung durch die   anwesenden Vereinsgründungsmitglieder    
  • Wahl des Vereinsvorstandes durch die Anwesenden
  • Anfertigen eines schriftlichen Wahlprotokolls mit folgenden Punkten:
  • Versammlungsort und –datum
  • Name des Versammlungsleiters und Protokollführers
  • gefasste Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse
  • persönliche Angaben der gewählten Vorstandsmitglieder                        (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort)
  • Annahme der Wahl durch die in den Vorstand Gewählten
  • Unterschriften der in der Satzung festgelegten Protokollunterzeichner
  • Anwesenheitsliste aller Gründungsversammlungsteilnehmer mit persönlichen Angaben und persönlichen Unterschriften     

Jetzt haben Sie Ihren Verein! Die nächsten Wege sind die Anmeldung, rechtliche Beglaubigung und das Ausschöpfen der  Möglichkeiten der Vorteils- Inanspruchnahme des neu gegründeten Vereins bei den entsprechenden Gremien.