von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Verein
Weiterführung der Diskussion auf dem Stimmzettel
Eine geheime Wahl bei der Mitgliederversammlung, etwa um über eine Beitragserhöhung abzustimmen, ist in Vereinen Routine. Geht es aber um ein Thema, das im Verein heiß diskutiert wird, kann es sein, dass ein Mitglied seine Meinung auch auf dem Stimmzettel unterbringt. Bei der Auszählung stellt sich dann die Frage, wie mit solchen kommentierten Stimmzetteln umzugehen ist.
Auf Stimmzettel gehören nur "ja", "nein" und "Enthaltung"
Stimmzettel mit Kommentaren oder Anmerkungen sind ungültig. Ein Stimmzettel darf nur mit "ja", "nein" oder "Enthaltung" beschriftet sein - alles andere macht die Stimme ungültig. Darüber sollte der Wahlleiter Bescheid wissen, denn er muss die entsprechenden Stimmen als ungültig werten.
Aber auch die anderen Vereinsmitglieder sollten sich darüber im Klaren sein, dass ihre Stimmzettel durch Anmerkungen o. Ä. entwertet werden, denn: Machen sich genügend Vereinsmitglieder auf ihren Stimmzetteln Luft, kann sich das Abstimmungsergebnis zu ihren Ungunsten verfälschen.
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Gast
08. Januar 2010, 11:28, im Forum Verein
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