Sportversicherung bei Spielgemeinschaften – darauf müssen Sie achten

Wann greift für eine Spielgemeinschaft die Sportversicherung und wann nicht? Immer häufiger bilden Spieler mit einem Nachbarverein eine Spielgemeinschaft. Das ist sportlich gesehen überaus löblich, kann aber versicherungstechnisch sehr unangenehme Folgen haben - ist die Spielgemeinschaft nämlich nicht versichert, bleibt sie im Schadensfall auf hohen Kosten sitzen.
Generell ist die Regelung so, dass die Mitgliedsvereine und -verbände in den Landessportbünden (LSB) und Landessportverbänden (LBV) versichert sind – die Landesverbände haben eine Sportversicherung abgeschlossen, über die die Vereinsmitglieder abgesichert sind. Dieser Schutz gilt aber nicht automatisch für Spielgemeinschaften.

Um eine Sport- und Spielgemeinschaft handelt es sich, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:

  • die Sportgemeinschaft ist kein eingetragener Verein
  • die Mitglieder stammen alle aus den Gründungsvereinen
  • sie ist an die Weisungen der Gründungsvereine gebunden
  • sie erhält keine Zuschüsse des Fachverbandes.

Erfüllt eine Sport- und Spielgemeinschaft diese Voraussetzungen nicht, muss die Mitgliedschaft im LSB oder LBV beantragt werden, um den Schutz der Sportversicherung zu erlangen. Dies ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, dessen Vorgaben eindeutig sind: Sport- und Spielgemeinschaften genießen nur dann Versicherungsschutz, wenn sie aus Organisationen der LBV / LSB bestehen.
In der Praxis sieht das so aus:

Fall Versicherungsschutz?
Vereine A und B bilden eine vom Fachverband genehmigte Spielgemeinschaft für Saison 07/08 ja
Vereine A und B gründen die Spielgemeinschaft C e.V., die dem LSB / LBV als eigenständiger Verein beitritt ja
Spielgemeinschaft C e.V. aus Vereinen A und B tritt dem LSB / LBV nicht bei nein
Verein A ist LSB- / LBV-Mitglied, Verein B nicht. A und B bilden eine Spielgemeinschaft für Saison 07/08 (eine sog. Arbeitsgemeinschaft, ARGE) nur für Sportler des Vereins A über ihren heimatlichen Verein