von Jürgen Buß, veröffentlicht in Verein
Die Mitbestimmung der Vereinsmitglieder Ihres Vereins, besonders in der Mitgliederversammlung, ist ein hohes basisdemokratisches Gut, das im deutschen Vereinsrecht festgeschrieben ist. Eine Vereinsmitgliedschaft ist freiwillig und keinen unwürdigen Abhängigkeiten unterworfen. Vereine sind keine Sekten oder andere Zwangsgemeinschaften.
Die Funktion der Mitgliederversammlung eines Vereins ist im § 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches unverrückbar verankert:
Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird.
Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären. Eine Mitgliederversammlung wird durch den Vereinsvorstand einberufen: wenn die Satzung es verlangt oder wenn die Interessen des Vereins es gebieten.
Hauptaufgaben der Mitgliederversammlung eines Vereins:
Die Mitgliederversammlung eines Vereins ist gegenüber dem Vorstand weisungsberechtigt!
Voraussetzungen zur Durchführung und Beschlussfassung einer Mitgliederversammlung:
Beachtenswertes zur Durchführung und Beschlussfassung einer Mitgliederversammlung:
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| Handbuch für den VereinsVorsitzenden | Verein & Vorstand aktuell | Praxishandbuch Sozial Management |
Gast
16. Oktober 2009, 12:59, im Forum Verein
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