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von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Verein
Mitgliederversammlung 2004 – So wird Sie zum vollen Erfolg
Stellen Sie sicher, dass in Ihrer Satzung folgende Punkte geregelt sind:- Bis wann muss die Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sein?- Welches Vereinsorgan ist für die Einberufung der Mitgliederversammlung zuständig? - In welcher Form muss die Einladung zugestellt werden?
Das betreffende Vereinsorgan (meist der Vorstand) ist verantwortlich dafür, dass rechtzeitig eingeladen wird. Die Frist beginnt erst mit dem Zugang der Einladung bei den Mitgliedern, sodass Ihr Verein Verzögerungen bei der Postzustellung – wenn schriftlich per Postversand eingeladen wird – berücksichtigen muss. Werden die Ladefristen nicht eingehalten, geht die Rechtsprechung davon aus, dass ein Verstoß gegen zwingende Vorschriften der Satzung vorliegt.
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Auf der Mitgliederversammlung gefasste Beschlüsse sind unwirksam und dürfen durch Ihren Vorstand nicht vollzogen werden. Missachtet der Vorstand diese Unwirksamkeit, haftet er nach § 31 BGB gegenüber dem Verein für alle daraus entstehenden Rechtsfolgen. Daher sollten Vereinsvorstände immer darauf achten, dass die Fristen eingehalten werden.
Praxistipp: Lassen Sie bei der Eröffnung durch den Versammlungsleiter feststellen, dass ordnungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.