Mitglieder und Alkohol im Verein

Auch für die Mitglieder Ihres Vereins ist Alkohol und sein Missbrauch ein brandheißes Thema. Die erschreckenden Veröffentlichungen über den steigenden unkontrollierten Umgang mit diversen hochprozentigen Getränken, besonders unter Kindern und Jugendlichen, erfordern größte Aufmerksamkeit und Lösungen in der Gesellschaft.

Bier, Sekt, Wein und ein Schnäpschen in Ehren gehören zur gemeinschaftlichen Geselligkeit. Auch für die erwachsenen Mitglieder Ihres Vereins. Keine Frage. Nur, an welcher Stelle und wo nicht und in welchem Umfang? Das sind die immer wieder viel diskutierten Fragen. Durch den stärker werdenden Alkoholmissbrauch Minderjähriger in der Öffentlichkeit müssen Sie das Thema ernster nehmen denn je. Erwachsene müssen Vorbilder im Lebenswandel gegenüber den jüngsten Mitgliedern sein.

Die wöchentliche Alkoholaufnahme 12 bis 15 jähriger stieg in Deutschland von 14,1 Gramm reinem Alkohol im Jahr 2001 auf 20,9 Gramm 2004. Das ist ein Zuwachs von 48 Prozent in drei Jahren. In einer Altersgruppe, an die nach dem Jugendschutzgesetz überhaupt kein Alkohol abgegeben werden darf.

Je früher Kinder und Jugendliche mit alkoholischen Getränken Bekanntschaft schließen, desto größer wird das Suchtrisiko und die Gefahr frühzeitig und ernsthaft körperlich und seelisch zu erkranken.

Die gerade zu Ende gegangene “Aktionswoche Alkohol 2009“ der Bundesdrogenbeauftragten, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen machte die Gesellschaft aktuell und massiv auf die gegenwärtige und steigende Problematik aufmerksam. Die gleichlaufende Kampagne Suchtvorbeugung “Kinder stark machen“ beschäftigt sich für den Kinder- und Jugendlichen-Bereich mit konkreten Lösungen:

Gefahren des Alkoholgenusses auf die Leistungsfähigkeit der Mitglieder des Vereins:

  • Beeinträchtigung der Koordination und des Gleichgewichtes
  • Einschränkung der Urteilsfähigkeit
  • Verlangsamung der Reaktionszeit
  • Verminderung von Kraft, Schnelligkeit und Ausdauer
  • Verlängerung der Erholungszeit
  • Risiko der Unterzuckerung
  • mangelhafte Regulierung der Körpertemperatur
  • Erhöhung der Wasserausscheidung (Austrocknung)
  • Steigerung der Risikobereitschaft (unkontrollierte, unkoordinierte Handlungen, gesteigerte Verletzungsgefahr)

Verantwortungsvoller Umgang mit dem Genussmittel Alkohol für die Mitglieder des Vereins:

  • In Gegenwart von Kindern und Jugendlichen wird bei Erwachsenen (ob aktiv oder passiv beteiligt) auf den Genuss jeglicher alkoholischer Getränke verzichtet.
  • Kein Ausschank alkoholischer Getränke bei Kinder- und Jugend- Feierlichkeiten.
  • Beachtung der Jugendschutzbestimmungen.
  • Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten.
  • Jugendschutzbestimmende Hinweise vor Veranstaltungsbeginn.
  • Zielgerichtete Preisgestaltung, antialkoholische Getränke sind billiger als alkoholische.
  • Verzicht des Angebotes alkoholverharmlosender Getränke (Alcopops).
  • Vermeidung des Gruppenzwanges zum Alkoholkonsum.
  • Veranstaltungsgestaltung ohne Animation zum Alkoholverzehr.
  • Verzicht des Alkoholausschanks bei Kinder- und Jugendveranstaltungen.
  • In Bezug auf anstehende motorisierte Fahrzeugnutzungen gelten rigoros Null Promille.

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