Wie Sie Ihren Verein vor Nachahmern schützen

Namen und Marken Ihres Vereins sind geistiges Eigentum. Sie erzeugen Bekanntheit, stehen für Reputation und Ihre Kompetenz. Damit schaffen sie einen mittelbaren geldwerten Vorteil gegenüber Ihren Mitbewerbern. Diesen Vorteil sollten Sie vor unberechtigter Ausnutzung durch Dritte schützen.

Ein Name identifiziert und individualisiert eine Person. Ein Name dient damit auch der Abgrenzung und Alleinstellung und kann sogar einen geldwerten Vorteil darstellen. Nicht zuletzt deswegen schützt auch der Gesetzgeber jede Person vor dem unbefugten Gebrauch des eigenen Namens durch andere.

Was muss ich als Vereinsvorstand nun tun, um den Vereinsnamen zu schützen?

1. Den Namensschutz erlangt der Verein mit Führung eines unterscheidungskräftigen Namens. Dazu müssen Sie gar nichts weiter unternehmen.

  • Es genügt, dass der Vereinsname unverwechselbar ist.
  • Dass Sie Ihrerseits die Priorität gleicher oder verwechselbarer Namen beachten.
  • Dass Sie eingetragene Markennamen beachten.

2. In § 12 BGB steht, dass der Berechtigte an dem Namen von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung sowie Unterlassung verlangen kann.

Der Name wird also vom Gesetz geschützt und der Inhaber kann rechtlich gegen die Ausnutzung seines Namens gegen den Anderen vorgehen.

Auch Vereine, als juristische Personen, können gegen die Ausnutzung des eigenen Vereinsnamens durch andere Vereine vorgehen. Kein Verein braucht sich gefallen lassen, dass sich am Ort ein zweiter Verein gründet, der einen ähnlich klingenden Namen oder gar denselben Namen führt. 

Marken anmelden

Marken sind dagegen besonders geschützte Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen unterscheiden helfen. Der Schutz der Marken erfolgt durch ein Spezialgesetz, das Markengesetz.

Vereine sind, wie jede andere Person auch, berechtigt Markennamen zu erwerben und damit seine Angebote (= Produkte und Dienstleistungen) zu kennzeichnen. Der Vorteil davon ist, Sie können als Verein mit der Marke auf die Qualität Ihrer Produkte aufmerksam machen. Als geistiges Eigentum stellen starke Marken daher einen Vermögenswert dar.

Wie melde ich als Verein nun eine Marke an?

  1. Da jeder eine Marke anmelden kann, ist es auch einem Verein als juristische Person möglich.
  2. Sie können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale als Marke schützen lassen.
  3. Ihr Zeichen muss unverwechselbar und einzigartig sein, sonst wird Ihre Anmeldung zurückgewiesen.
  4. Für die Markenanmeldung ist das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig.
  5. Auf der Webseite des DPMA finden Sie weitere Hinweise zum Markenschutz und dem Anmeldeverfahren.
  6. Ein Rechtsanwalt ist zur Markenanmeldung nicht notwendig. Aber: Das DPMA überprüft nicht, ob Ihre geplante Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Das heißt, Sie müssen vorher recherchieren, ob Ihr geplantes Zeichen nicht bereits schon in ähnlicher Art und Weise geschützt worden ist. Ansonsten kann es für Sie teuer werden. Deswegen im Zweifel lieber anwaltlichen Rat einholen.