von Sven Gumbrecht, veröffentlicht in Marketing im Verein
Namen und Marken Ihres Vereins sind geistiges Eigentum.
Ein Name identifiziert und individualisiert eine Person. Ein Name dient damit auch der Abgrenzung und Alleinstellung und kann sogar einen geldwerten Vorteil darstellen. Nicht zuletzt deswegen schützt auch der Gesetzgeber jede Person vor dem unbefugten Gebrauch des eigenen Namens durch andere.
1. Den Namensschutz erlangt der Verein mit Führung eines unterscheidungskräftigen Namens. Dazu müssen Sie gar nichts weiter unternehmen.
2. In § 12 BGB steht, dass der Berechtigte an dem Namen von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung sowie Unterlassung verlangen kann.
Der Name wird also vom Gesetz geschützt und der Inhaber kann rechtlich gegen die Ausnutzung seines Namens gegen den Anderen vorgehen.
Auch Vereine, als juristische Personen, können gegen die Ausnutzung des eigenen Vereinsnamens durch andere Vereine vorgehen. Kein Verein braucht sich gefallen lassen, dass sich am Ort ein zweiter Verein gründet, der einen ähnlich klingenden Namen oder gar denselben Namen führt.
Marken sind dagegen besonders geschützte Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen unterscheiden helfen. Der Schutz der Marken erfolgt durch ein Spezialgesetz, das Markengesetz.
Vereine sind, wie jede andere Person auch, berechtigt Markennamen zu erwerben und damit seine Angebote (= Produkte und Dienstleistungen) zu kennzeichnen. Der Vorteil davon ist, Sie können als Verein mit der Marke auf die Qualität Ihrer Produkte aufmerksam machen. Als geistiges Eigentum stellen starke Marken daher einen Vermögenswert dar.

Dieser Informationsdienst bietet Ihnen Praxis-Know-how und erfolgserprobte Instrumente, um den...

Mit diesem Nachschlagewerk für Ihren Einstieg in die Welt der Computer haben Sie einen...

Die besten Tipps für Ihr optimales Selbstmanagement