Rücktritt vom Vereinsvorstand: Was ist zu beachten?

Als ehrenamtlicher Vorsitzender eines Vereins kann man jederzeit seinen Rücktritt bekannt geben. Allerdings gibt es hierbei einige Stolperfallen zu beachten. Wann dürfen Sie Ihren Rücktritt vom Vereinsvorstand einreichen? Wie geht der Verein am besten vor? Wichtige Tipps rund um die Rücktrittserklärung erhalten Sie im folgenden Beitrag.

Steht ein Rücktritt eines Vereinsvorstands bevor, müssen Sie einige Dinge beachten. Denn immerhin kann mit einem Rücktritt dem Verein geschadet werden, da dieser im schlimmsten Falle nicht mehr handlungsfähig ist, da der Vereinsvorstand eine gesetzlich vorgeschriebene Instanz ist, die besetzt sein muss.

Der Rücktritt eines Vereinsvorstands darf daher nur zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen. Wenn beispielsweise eine Insolvenz des Vereins bevorsteht, darf der Vorstand sich nicht einfach "aus dem Staub machen". Reichen Sie Ihre Rücktrittserklärung bei der Mitgliederversammlung oder bei einem Vorstandskollegen ein.

Rücktritt vom Vereinsvorstand wegen Erkrankung

Wenn Sie jedoch wegen einer schweren Erkrankung vom Vereinsvorstand zurücktreten müssen, gibt es dafür nicht den "richtigen" Zeitpunkt. In diesem Falle geht die Gesundheit vor. Wichtig ist jedoch, dass der Rücktritt geregelt wird. Der Vereinsvorstand muss also die Möglichkeit geben, dass seine Nachfolge geregelt wird.

Tipps für den Rücktritt eines Vereinsvorstands

Damit dem Verein nicht geschadet wird und die Übergabe für das neue Vorstandmitglied reibungslos verläuft, müssen einige Dinge beachtet werden. Wenn möglich sollte die Kündigung nicht von heute auf morgen eingereicht werden. Sicherlich ist das bei Krankheiten nicht unbedingt absehbar, aber es sollte weitgehend vermieden werden, den Rücktritt lange vor sich her zu schieben.

Bevor Sie Ihren Rücktritt vom Vereinsvorstand unüberlegt einreichen, sollten Sie sich darüber informiert haben, welche Konsequenzen Ihre Kündigung für den Verein bedeutet: Wird er handlungsunfähig? Überprüfen Sie daher dringend in Ihrer Vereinssatzung, ob ein Vertreter für Sie bestimmt wurde, der Ihre Funktionen nach Ihrer Kündigung komplett übernehmen kann. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie unbedingt im Rahmen einer Mitgliederversammlung eine Nachfolge wählen. Prüfen Sie auch in der Vereinssatzung nach, ob Sie die Kündigung schriftlich oder mündlich mitteilen müssen.

Was Sie noch beim Rücktritt beachten müssen

  • Verteilen Sie Ihre Aufgaben an Ihre Nachfolge oder an vorgesehene Vorstandmitglieder
  • Regeln Sie die Nachfolge so, dass der Verein nicht von einem Vorstandsmitglied abhängig ist
  • Sorgen Sie für eine problemlose Übergabe
  • Melden Sie die Vorstandsänderung dem Vereinsregister