von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Verein
Geplatzte Lastschrift - hohe Gebühren
Lastschrift: Zusatzkosten in der Satzung oder Beitragsordnung regeln
Wenn der Fall der geplatzten Lastschrift nicht in einer Beitragsordnung oder Satzungsformulierung geregelt ist, muss der Verein die Kosten tragen. Sie können das Mitglied natürlich darum bitten, die Kosten zu übernehmen, einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch haben Sie jedoch nicht.
Wenn Sie die Kostenübernahme für eine geplatzte Lastschrift in der Satzung oder Gebührenordnung regeln möchten, könnten Sie so oder so ähnlich formulieren:
"Änderungen der Kontonummer des Mitglieds oder Wechsel des Geldinstituts ohne Unterrichtung des Vereins verursachen Rückbelastungen von Einzugsbeträgen, für die der Verein Bankgebühren bis 7,50 Euro sowie eigene Ermittlungs- und Portokosten zahlen muss.
Die Kosten für Rückbelastungen von Einzugsaufträgen, die dadurch entstehen, dass das Konto des Mitglieds für den Einzug des Mitgliedsbeitrags nicht ausreichend gedeckt ist oder das Mitglied versäumt hat, den Verein rechtzeitig über eine Kontoänderung zu informieren, kann der Verein nicht übernehmen und erhebt diese Kosten zusätzlich zum fälligen Mitgliedsbeitrag."
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| Handbuch für den VereinsVorsitzenden | Verein & Vorstand aktuell | Praxishandbuch Sozial Management |
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