von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Verein
Kopie der Spendenbescheinigung aufbewahren
Erstellen Sie eine Spendenbescheinigung, muss die Kopie für spätere Überprüfung durch die Finanzbehörden aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflichten, denen Ihr Verein dabei unterliegt, sind sogar recht streng. Spendenbescheinigung: Lange Aufbewahrungsfrist Die Kopie der Spendenbescheinigung muss für eine spätere Überprüfung durch die Finanzbehörden vom Verein aufbewahrt werden. Für die Doppel der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen ist es am zweckmäßigsten, einen jahresbezogenen Spendenordner anzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Kopie der Spendenbescheinigung beträgt nämlich ganze zehn Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem die Zuwendungsbestätigung ausgestellt wurde.
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Spendenbescheinigung: Zahlungen in Liste erfasssen Zur Übersichtlichkeit - gerade bei der langen Aufbewahrungsfrist, die für die Kopien der Spendenbescheinigung gilt - empfiehlt es sich, eine zusätzliche Spendenliste anzulegen. Darin werden die Zuwendungsbestätigungen durchnummeriert, so dass namensunabhängige Einzelfragen schnell geklärt werden können, etwa wenn das Doppel statt im Ordner bei Buchungsvorgängen angehängt wird. Auch eine Erfassung, wer von Seiten des Vereins die Spendenbescheinigung ausgestellt hat, ist für einen späteren Nachweis vonnöten.