von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Verein
Kassenprüfung: Ein Amt mit Verantwortung
Zur Kassenprüfung im Verein gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Jedoch stellt der Kassenprüfer eine wichtige Verbindung zwischen Vorstand und Mitgliedern dar. In vielen Vereinen kommt im Sommer die Mitgliederversammlung, bei der der Kassenprüfer gewählt werden kann. Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, das Vertrauen der Mitglieder in die Arbeit des Vorstands zu stärken, indem Sie einen fähigen Prüfer einsetzen, der die Geschäfte nachvollziehen und darüber berichten kann.
Der Kassenprüfer kontrolliert den Wirtschafts- und Zahlungsverkehr und informiert die Mitglieder. Als unabhängige Kontrollinstanz darf er kein Vorstandmitglied sein und darüber hinaus keinem weiteren kontrollierenden Organ des Vereins zugehörig sein. Für die Kassenprüfung muss der Vorstand ihm Einsicht in alle Bücher und Geschäftsunterlagen gewähren und ihm alle relevanten Informationen zukommen lassen.
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Zur Kassenprüfung gehört die Überprüfung
der Einhaltung der gesetzlichen Buchführungsvorschriften
der Forderungen und Verbindlichkeiten des Vereins
der richtigen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
der Bargeldgeschäfte und Belege
des Eingangs der Mitgliedsbeiträge.
Am leichtesten kommen Sie an einen geeigneten Kandidaten, indem Sie ein Anforderungsprofil für den Posten erstellen und auf der Vereinshomepage und in der Vereinszeitung veröffentlichen. Gleichzeitig werten Sie das Amt dadurch auf.
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