Kann ein Verein einen Aufnahmeantrag ablehnen?

Der Aufnahmeantrag ist eine formelle Notwendigkeit, wenn eine Person Mitglied in einem Verein werden möchte. In der Satzung wird ganz genau geregelt, wie über die Aufnahme entschieden wird. In vielen Vereinen reicht schon die Beitrittserklärung aus, um die Vereinsmitgliedschaft zu besiegeln. Bei manchen Vereinen beginnt die Mitgliedschaft auch mit der Überweisung des Mitgliedbeitrags.

Warum sollte ein Verein ein Mitglied ablehnen?

Es gibt Vereine, die eine bestimmte Größe haben und nicht wachsen wollen. In diesen Fällen wird ein Aufnahmestopp verhängt und damit ist es überhaupt nicht mehr möglich, dem Verein beizutreten. Ob das klug ist oder nicht, sei dahingestellt, aber es ist in jedem Fall legal.

Das Recht der Vereine, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soll vor allem verhindern können, dass Vereine unterwandert werden. Insbesondere politische Vereinigungen, die sich gegen die Verfassung stellen, versuchen mitunter über die Unterwanderung von Vereinen gesellschaftlich Fuß zu fassen. Jeder Verein kann sich sehr wirkungsvoll gegen solche Tendenzen zur Wehr setzen.

Wer entscheidet über die Ablehnung des Aufnahmeantrags?

Diese Entscheidung trifft jeder Verein selbst. Die Regelung wird in der Satzung festgehalten. Oftmals ist der Vorstand verantwortlich für diese Entscheidung, aber es sind auch andere Lösungen möglich. Prinzipiell wäre auch eine Abstimmung aller Mitglieder denkbar. Aus organisatorischen Gründen verzichten die meisten Vereine aber auf diese Lösung. In jedem Fall ist es sinnvoll, Aufnahmeanträge nur dann abzulehnen, wenn sich eine breite Mehrheit für diese Entscheidung im Verein andeutet. Notfalls ist es nötig, eine außerordentliche Vereinssitzung einzuberufen, um das Thema zu erörtern.

Wer entscheidet über die Ablehnung des Aufnahmeantrags?

Diese Entscheidung trifft jeder Verein selbst. Die Regelung wird in der Satzung festgehalten. Oftmals ist der Vorstand verantwortlich für diese Entscheidung, aber es sind auch andere Lösungen möglich. Prinzipiell wäre auch eine Abstimmung aller Mitglieder denkbar. Aus organisatorischen Gründen verzichten die meisten Vereine aber auf diese Lösung. In jedem Fall ist es sinnvoll, Aufnahmeanträge nur dann abzulehnen, wenn sich eine breite Mehrheit für diese Entscheidung im Verein andeutet. Notfalls ist es nötig, eine außerordentliche Vereinssitzung einzuberufen, um das Thema zu erörtern.

Möglichst schon den Aufnahmeantrag verhindern

Ein Aufnahmeantrag wird zumindest bei kleinen Vereinen, die lokal aktiv sind, oft von Personen gestellt, die mit einem Vereinsmitglied bekannt sind. Deswegen ist es in vielen Fällen möglich, durch ein klärendes Gespräch im Vorfeld dafür zu sorgen, dass eine unerwünschte Person überhaupt nicht erst auf die Idee kommt, einen Aufnahmeantrag zu stellen. Dadurch lässt sich viel Ärger vermeiden. Wenn die Person dann trotzdem einen Aufnahmeantrag in den Verein stellt, ist immer noch eine offizielle Ablehnung möglich. Oftmals ist dieser Schritt aber dann gar nicht mehr nötig.

Ein Aufnahmeantrag nur mit guten Gründen ablehnen

Auch wenn der Gesetzgeber den Vereinen nicht vorschreibt, die Ablehnung eines Aufnahmeantrags zu begründen, sollten Sie sehr gute Gründe haben. Mit Sicherheit wird es nämlich aus dem Verein Nachfragen zu diesem Thema geben. Wenn Sie dann keine vernünftigen Gründe nennen können und vielleicht auch gar keine existieren, haben Sie ein großes Problem als Vorstandsmitglied. Schon so mancher Verein ist auseinandergebrochen, weil eigenmächtig handelnde Vorstände Entscheidungen getroffen haben, die vom Rest des Vereins nicht mitgetragen worden.

Im Zweifel sollten Sie deswegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags nur dann aussprechen, wenn Sie Argumente haben und sich auf eine breite Meinung Basis im Verein verlassen können. Ansonsten kann die Ablehnung des Aufnahmeantrags für Sie und den Verein höchst unangenehme Folgen haben.