Förderverein einer Schule: Tipps und Hinweise

In Zeiten immer knapper werdenden Kassen von Schulträgern, Kommunen und Ländern fehlen vielen Schulen immer häufiger die notwendigen finanziellen Mittel um sie ihren Wünschen entsprechend auszustatten.

Durch die Gründung eines Fördervereins und das Engagement seiner Mitglieder besteht die Chance, den Schulalltag zu bereichern, ihn angenehmer, freundlicher und fröhlicher zu gestalten.
Die Schule ist heute nicht nur ein Lernraum, sondern auch ein Lebensraum unserer Kinder, in dem sie sich viele Stunden am Tag aufhalten. In einem kind- und zeitgemäßen Umfeld, wächst ihre Lern- und Leistungsmotivation.

In einem Förderverein finden sich engagierte Eltern, Lehrer, ehemalige Schüler und Freunde einer Schule zusammen, um neben vielfältigen ideellen und materiellen Unterstützungen auch den Gemeinschaftssinn und die Identität mit der Schule zu pflegen. Finanzielle Unterstützung bietet der Verein in Bereichen, für die sich der Schulträger nicht zuständig sieht und für die andere öffentliche Mittel oft fehlen.

Dies können sein: Anschaffungen im Spiel- und Sportbereich, die Gestaltung von Schulhof und Grünflächen, die mediale Ausstattung der Schule mit Schüler-PCs, Interaktiven Whiteboards, die Unterstützung von Klassenfahrten, Schulausflügen, das Ermöglichen von Projekten im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention, Autorenlesungen usw. In der Hauptsache finanziert sich ein solcher Verein durch die jährlich erhobenen Mitgliedsbeiträge, aus Spenden und aus den Erträgen von Schulveranstaltungen (Sommerfesten, Weihnachtsfeiern o.ä.).

Im Vorfeld der Gründung eines Fördervereins sollten Sie sich einige grundlegende Gedanken machen. Es ist ratsam eine Arbeitsgruppe zu bilden und das Vorhaben mit der Schulleitung und dem Schulträger abzusprechen, um zu gewährleisten, dass sich der Förderverein auch an den Interessen und Bedürfnissen der jeweiligen Schule orientiert. Ebenso sollten Sie sich bei anderen Fördervereinen, auch im Internet, informieren und beim zuständigen Amtsgericht die notwendigen Informationen zu einer Vereinsgründung besorgen.

Da es sich bei einem Förderverein in der Regel um einen sogenannten "Idealverein" handelt, d.h. er dient keinem wirtschaftlichen, sondern einem gemeinnützigen Zweck, bietet sich die rechtliche Form des eingetragenen Verein (e.V.) an. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§21 bis 79/Zivilrecht. Die Vorteile liegen u.a. in den relativ geringen Gründungskosten, keine Mindestkapitalforderung, Vorstand und Mitglieder haften i.d.R. nicht für den Verein, demokratische Grundstruktur innerhalb des Vereins, Steuerbefreiung.

Um einen Verein gründen zu können, muss eine Gründungssatzung erstellt werden, in der die wichtigsten Regelungen erfasst werden. Eine Vielzahl Mustersatzungen finden sich im Internet. In dieser Satzung müssen folgende Punkte enthalten sein: Name und Sitz des Vereins, Vereinszweck, Größe, Posten und Wahl des Vorstands, Ein- und Austrittsregelungen der Mitglieder, Höhe und Einzug der Beträge, Annahme von Spenden, Art und Weise der Einberufung von Mitgliederversammlungen, Protokollierung von Beschlüssen.

Es folgt eine Gründungsversammlung mit mindestens sieben Mitgliedern. Dort werden die Gründung, die Gründungsatzung und ggf. weitere Ordnungen beschlossen und ein Vereinsvorstand gewählt. Die Gründungssatzung und das Protokoll müssen von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Um den Verein nun ins Vereinsregister eintragen zu lassen, erfolgt eine Meldung beim zuständigen Amtsgericht.

Dazu muss das Original der Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll, Angaben zum gewählten Vorstand und ein entsprechendes Anmeldeschreiben vorgelegt werden. Nach einer abschließenden Prüfung durch das Amtsgericht wird der Verein anerkannt und in das Vereinsregister eingetragen.