Fördermittel: Eigenbeiträge als Förderbestandteil

Die Möglichkeiten zum Erhalt von Fördermitteln sind für Ihren Verein vielfältig. Im seltensten Fall werden Ihre Projekte oder Aktivitäten aber zu 100 Prozent gefördert. Sie müssen Eigenmittel in das beantragte Finanzvolumen einbringen. Wie viel und welcher Nachweis dazu zu führen ist, hängt von der jeweiligen Förderinstitution ab.

Ohne finanzielle Hilfen sind Ihre Vereinsaktivitäten, bei allem freiwilligen Enthusiasmus, vergleichsweise, ein mit stotterndem Motor fahrendes Auto. Wie im Artikel Fördermittel: Öffentliches Sponsoring für den Verein schon beschrieben, bieten sich die verschiedensten und hilfreichen Fördertöpfe zum Anzapfen für Ihre Gemeinschaft an. Sie müssen sich aber meist mit einem eigenen materiellen Einsatz beteiligen. Nach dem Grundsatz “Fördern und Fordern“.

Die Regularien für das Einbringen Ihrer Eigenmittel in die von Ihnen beantragten Fördermittel werden bei den verschiedenen Förderinstitutionen auch verschieden gehandhabt. Die Bandbreite richtet sich nach dem materiellen Umfang und reicht von lax auf Vertrauensbasis bis notariell beglaubigt streng.  

Beantragung von Fördermitteln mit Selbstbeteiligung auf Vertrauensbasis
Die geläufigste Berechnungsgrundlage baut sich auf die von Ihnen konzipierte Gesamtsumme des zu fördernden Projektes auf. Von 100 Prozent erhält Ihr Verein bei Genehmigung meist eine 80 prozentige Förderung durch die geldgebende Einrichtung. Die restlichen 20 Prozent des Gesamtbetrages steuert Ihre Gemeinschaft bei. In der Antragstellung müssen Sie diese Aufteilung bereits schlüssig auflisten.

Ob Sie die Selbstbeteiligungs-“Mäuse“ in der Realität auch haben ist Ihr Problem. Bei der Abrechnung reichen Sie für die fremdgeförderte Summe Originalbelege ein. Für Ihren Eigenanteil Rechnungskopien. Können Sie am Ende die 80:20 Regelung nicht einhalten müssen Sie anteilig zurückzahlen. 

Beantragung von Fördermitteln mit Eigenmittelnachweis
Die Abrechnungsregeln sind bei allen Fördermittelvorgängen gleich. Manche Förderinstitution belässt es aber nicht bei der Vertrauensseligkeit. Unter solchen Umständen müssen Sie Nachweise erbringen, die glaubhaft versichern, dass sich Ihr Verein an der Fördermaßnahme materiell selbstbeteiligen kann.

Beantragung von Fördermitteln mit Eigenmittelerklärung
Die strengste Form des Nachweises Ihrer Glaubhaftigkeit und Liquidität für eine Förderung läuft über eine Eigenmittelerklärung. In dieser müssen Sie amtliche Dokumente beibringen, die einerseits die Rechtmäßigkeit und Seriosität Ihres zu fördernden Projektes anzeigen und andererseits rechtsverbindliche und unter Umständen notariell beglaubigte Erklärungen Ihrer zur Verfügung stehenden Eigenmittel und/oder Kreditzusagen enthalten.

Über die Form einer Eigenmittelerklärung erkundigen Sie sich bei der Fördereinrichtung oder gegebenenfalls in einer kundigen Rechtsinstitution.