Das Gesundheitszeugnis – Welche Regelungen jetzt noch gelten

Das Thema Gesundheitszeugnis hat in der Vergangenheit immer wieder für Unruhe im Vereinsleben gesorgt. Werden zum Beispiel bei einem Vereinsfest Speisen und Getränke verkauft, mussten die Vereinshelfer in der Vergangenheit ein Gesundheitszeugnis vorweisen können. Diese Praxis beim Gesundheitszeugnis hat sich jetzt geändert.

Bayern zieht nach
So entfällt in Bayern die bisher verbindliche Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder die von ihm beauftragten Ärzte für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen.

Damit schließt sich Bayern als letztes Bundesland der Vollzugspraxis in den übrigen Bundesländern an. Die Folge daraus: Die gesetzliche infektionshygienische Belehrung für Ihre ehrenamtlichen Vereinshelfer entfällt.

Stattdessen erhalten die Vereinshelfer ein Merkblatt, in dem sie über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln unterrichtet werden.

Merkblatt statt Belehrung
In Bayern wird Ihnen als Verantwortlichen dieses Merkblatt für Vereinsfeste durch die Gemeinden im Rahmen der Anzeigepflicht ausgehändigt. In anderen Bundesländern sollten Sie gezielt nachfragen.

Denn: Auch, wenn damit bundesweit die Vorschriften gelockert worden sind, sollten Sie sich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen, um die für Ihren Verein geltenden Vorschriften zum Thema Gesundheitszeugnis und Lebensmittelhygiene verbindlich zu klären.