Die Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen des Vereins

Eigene Veranstaltungen sind für Ihren Verein grundlegend mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn die Aktivitäten satzungskonform sind und Ihre Gemeinschaft über die finanziellen Abgaben an übergeordnete Verbände entsprechend versichert ist. Anderenfalls, oder bei allen anderen Veranstaltungen Ihrer Gruppierung, ist eine selbst abzuschließende und zu finanzierende Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung nicht nur ratsam, sondern Pflicht.

Eigene Veranstaltungen sind das Sahnehäubchen auf den Aktivitäten Ihres Vereins. Auf diesen Events lässt sich Ihr Vereinszweck am besten und schönsten umsetzen. Gleichgesinnte kommen als Gäste Ihrer Gruppierung und nutzen gemeinsam mit Ihnen Ihre Vereinsräumlichkeiten und -angebote. Für Stunden eine heile Welt. Die kann aber trügen. Denn wie bei allen Menschenansammlungen kann schnell etwas Unvorhergesehenes geschehen. Eine unabsichtliche oder auch absichtliche Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit zum gesundheitlichen oder persönlichen Nachteil eines Einzelnen oder einer Gruppe.

Danach folgt immer die Frage der Verantwortlichkeit. Es erwischt meist den Veranstalter. Eine darauf zugeschnittene Haftpflichtversicherung ist nicht nur beruhigend, hilfreich und sichernd, sondern zwingend.

Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen
Mit einer Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen versichert sich ein Veranstalter (Verein) gegen Schäden, die der Veranstalter oder seine Mitarbeiter aus der Durchführung einer Veranstaltung verursachen und für die er von einem Geschädigten in Anspruch genommen wird.

Sie haften als Veranstalter während einer von Ihrem Verein ausgerichteten Veranstaltung für die Sicherheit aller Beteiligten auf und in den dazu zu benutzenden Anlagen und Räumlichkeiten. Hauptsächlich Sind sie als Veranstalter verantwortlich für die:

  • Verkehrssicherungspflicht aller öffentlich zugänglichen Bereiche,
  • Vermeidung bestimmungswidriger Nutzungen von Anlagen und Geräten,
  • Vermeidung von Verletzungsgefahren und
  • Fürsorgepflicht gegenüber allen Veranstaltungsbeteiligten (Aktive wie Passive). 

Jeder Verein muss sich grundlegend selbst und auf eigene Kosten mit einer Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen absichern.

Außer Sie sind als Verein mit entsprechenden finanziellen Pflichten einem übergeordneten Verband angeschlossen. Dann genießen Sie auf dem Veranstaltungssektor eine versicherungsrechtliche Grunddeckung:   

  • Für gewöhnliche satzungsgemäße oder sich sonst aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen (beispielsweise Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe, Jugendbegegnungen).
  • Mitversichert ist die persönliche Haftpflicht der Mitglieder aus der Betätigung im Interesse des Vereins bei Veranstaltungen.
  • Haftpflichtversichert sind Nichtmitglieder als Begleiter und Aufsichtspersonen von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen, die im Auftrag des Vereins durchgeführt werden.

Sichern Sie sich mit einer Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung ab
Bei allen nicht satzungsgemäßen und nicht dem Vereinszweck entsprechenden Veranstaltungen muss sich Ihr verbandsorganisierter Verein selbst und auf eigene Kosten mit einer Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung absichern. (Diese kann auch bei dem Haftpflichtversicherer Ihres Verbandes abgeschlossen werden.) 

  • Vermietung der Anlagen oder Räumlichkeiten an Dritte
  • gewerbliche Veranstaltungen
  • kommerzielle Veranstaltungen
  • sonstige öffentliche Veranstaltungen

Übernehmen Sie als Verein bei der Überlassung Ihres Know-Hows an Dritte nicht das Haftpflichtrisiko für diese Veranstaltungen. Verlangen Sie vor der Durchführung der Sie nicht berührenden Veranstaltung den Abschluss einer Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung durch den Fremdnutzer. Lassen Sie sich diese auch vor der Veranstaltung zeigen!

Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung – Argumente und Gegenargumente
Der Abschluss einer Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung plagt Ihr Gewissen als Vereinsverantwortlicher über den Sinn und die Zweckmäßigkeit des materiellen Einsatzes mit vielen Argumenten und Gegenargumenten:

  • Keine Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen kann Schäden verhindern, schützt Sie als Veranstalter aber vor unangenehmen, Ihren Verein belastenden finanziellen Folgen.
  • Ein vollkommender Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit und eigenes Verschulden ist nicht möglich.
  • Der Preis der Haftpflichtversicherung ist immer nur ein verschwindend kleiner Bruchteil im Vergleich zu einem Schaden bei Körperverletzungen und Sachschäden.

Am Ende steht für Sie die Pflicht der Nutzung präventiver Möglichkeiten zur  Schadenverhütung.