von experto.de-Redaktion, veröffentlicht in Verein
Beim Lastschriftverfahren gibt es 2 Möglichkeiten: Man unterscheidet zwischen Einzugsauftrag und Abbuchungsauftrag!
Der Einzugsauftrag
Beim Einzugsauftrag unterschreiben Sie dem Geschäftspartner einen Revers, wonach er seine Forderungen bei Fälligkeit vom Konto einziehen darf. Bei einem solchen Lastschriftverfahren trägt dann die Lastschrift oben rechts den Vermerk "Einzugsauftrag des Zahlungspflichtigen liegt dem Empfänger vor". Der Einzugsauftrag ist innerhalb von sechs Wochen widerruflich. Tun Sie das später, ist nicht sichergestellt, dass Sie beispielsweise unberechtigt abgebuchtes Geld zurückerhalten.
Der Abbuchungsauftrag
Behörden - aber auch manchem Vereinsgläubiger - ist diese Art des Lastschriftverfahrens zu riskant. In diesen Fällen werden Sie genötigt, einen "Abbuchungsauftrag" zu unterschreiben, der dann bei Ihrer Bank oder Sparkasse hinterlegt wird. Diese Lastschriften haben bei Vorlage die Wirkung von Schecks! Bei diesem Lastschriftverfahren haben Sie nur sehr kurze Fristen, um Beträge wegen Unstimmigkeiten oder mangels Deckung zurückzubuchen - zumeist binnen eines Bankarbeitstages nach Vorlage!
Auf der anderen Seite beinhaltet das Lastschriftverfahren aber auch Nachteile und Risiken:
|
|
|
|
| Handbuch für den VereinsVorsitzenden | Verein & Vorstand aktuell | Praxishandbuch Sozial Management |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.