Beschäftigung von ehrenamtlichen Mitarbeitern: Was ist wichtig?

n Deutschland wird die ehrenamtliche Tätigkeit immer beliebter. Inzwischen engagieren sich in ganz Deutschland rund 12 Millionen Menschen in den unterschiedlichsten Bereichen. Aber Vereine, die auf der Suche nach ehrenamtlichen Helfern sind, müssen bei der Beschäftigung von ehrenamtlichen Mitarbeitern auch einiges beachten. Im Folgenden sind die wichtigsten Bereiche einmal zusammengefasst.

Die Ehrenamtpauschale: Bei der Ehrenamtpauschale handelt es sich um eine Pauschale, die bis zu einer Grenze von 720 Euro pro Jahr steuerfrei ist und an ehrenamtliche Helfer
gezahlt werden kann, die im mildtätigen, kirchlichen und gemeinnützigen Bereich tätig sind. Erhalten dürfen diese Pauschale daher alle, die in den genannten Bereichen tätig sind und keine weiteren Vergünstigungen erhalten.

Allerdings dürfen diese Pauschale keine Vereinsmitglieder in Anspruch nehmen, die in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins tätig sind. Zudem gibt es die Pauschale nur einmal, auch wenn der ehrenamtliche Helfer noch in anderen Vereinen aktiv ist. Daher sollte man sich immer bestätigen lassen, dass die Pauschale nicht bereits von einem anderen Verein gezahlt wurde.

Grundsätzlich wird die Ehrenamtpauschale als Jahrespauschale gewährt, das bedeutet, dass ein Mitglied die Pauschale auch in voller Höhe erhalten kann, wenn er nur wenige Monate für einen bestimmten Verein tätig war. Bei einem anderen Verein darf er diese Pauschale dann aber nicht mehr geltend machen.

Wichtig: Bei der Beschäftigung von ehrenamtlichen Mitarbeitern muss beachtet werden, dass dem Mitglied immer eine Bescheinigung fürs Finanzamt ausgehändigt wird. Diese sollte als Kopie zusammen mit der Erklärung des Mitglieds, keine Pauschale von einem anderen Verein erhalten zu haben, aufbewahrt werden.

Unfallversicherung für Ehrenamtliche

Was bei der Beschäftigung von ehrenamtlichen Mitarbeitern noch zu beachten ist, ist natürlich auch die passende Versicherung. Wie bei jeder anderen Tätigkeit auch, sollte der ehrenamtliche Mitarbeiter bei der Ausübung seiner Tätigkeit gegen Wege- und Arbeitsunfälle, sowie gegen Berufskrankheiten versichert sein. Genau diesen Bereich übernimmt die Unfallversicherung. Im Allgemeinen sind somit folgende Ehrenamtliche gesetzlich unfallversichert.

  • Ehrenamtliche, die in öffentlich-rechtlichen Bereichen, Arbeitsgemeinschaften, im Bildungswesen, in Verbänden tätig sind.Personen, die in Verbänden oder Vereinen mit der Zustimmung von Kommunen ehrenamtlich tätig sind.
  • Personen, die in Kirchen, deren Einrichtungen und in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag der Kirche tätig sind.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in Rettungsunternehmen, in landwirtschaftlichen Einrichtungen, in der Wohlfahrtspflege und in Berufsverbänden der Landwirtschaft.
  • Bürgerschaftlich oder ehrenamtlich Tätige

Hinweis:
Alles in allem sollte man sich bei der Beschäftigung von ehrenamtlichen Mitarbeitern im Vorfeld, unabhängig davon, um welche Institution es sich handelt, mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. So kann abgeklärt werden, wie der Unfallschutz im Einzelfall genau aussieht.