von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Verein
Bericht nur in Schriftform?
Bericht des Vorstands veröffentlichen
Eine verbreitete Methode ist es, den Bericht des Vorstands vor der Mitgliederversammlung in der Vereinszeitung zu veröffentlichen. Dann muss der Vorstand während der Versammlung nur noch auf Details und einzelne Teile eingehen.
Im Gegensatz dazu muss der Rechenschaftsbericht grundsätzlich schriftlich vorgelegt werden und eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Bericht für alle Vereinsmitglieder klar und verständlich ist, also keine juristischen oder betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zum Verständnis erforderlich sind.
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| Handbuch für den VereinsVorsitzenden | Verein & Vorstand aktuell | Praxishandbuch Sozial Management |
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