von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Verein
Belohnen Sie Ihren ehrenamtlichen Kassenprüfer
Kassenprüfer müssen ehrenamtlich arbeiten und dürfen z. B. keine Übungsleiterpauschale erhalten. Aber es gibt einen Freibetrag, den Sie nutzen können. Möchten Sie sich bei Ihrem Kassenprüfer für besonders gewissenhafte Dienste bedanken, dann nehmen Sie am besten die neue Ehrenamtspauschale, die nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei bleibt (§ 3 Nr. 26a EStG).
In diesem Fall muss in Ihrer Satzung jedoch stehen, dass Aufwandsentschädigungen für Kassenprüfer möglich sind und dass sie nicht zwingend ehrenamtlich arbeiten müssen. Weiterhin muss der Freibetrag ausgezahlt werden, da es sich nicht um einen Steuerabzugsbetrag handelt.
Gratistipps für Vereine So holen Sie für Ihren Verein das Beste heraus - Gratis PDF!
Möchte der Kassenprüfer den Betrag wieder zurückspenden, können beide Parteien von der Lösung profitieren, denn dann können Sie ihm sogar eine Spendenbescheinigung ausstellen.