Flugreisen: Was darf noch rein ins Handgepäck?

Im November 2006 wurden die Bestimmungen über die Mitnahme von Handgepäck in Flugzeugen drastisch verschärft. "Was darf noch rein?", fragen sich viele kurz vor Beginn der Urlaubssaison. Wir helfen Ihnen auf die Sprünge!
Für alle Flüge, die in der EU und den USA starten (auch Inlandsflüge!) sowie alle Anschlussflüge ab europäischen und US-amerikanischen Flughäfen ist zu beachten:
  • Behältnisse mit Flüssigkeiten dürfen maximal 100 ml (0,1 l) fassen. Zu Flüssigkeiten zählen neben Getränken auch Lotions, Cremes, Zahnpasta, Haargel sowie Lippenstift, Suppen, Honig und Brotaufstriche.
  • Diese Behältnisse müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit integriertem Verschluss und maximal 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden, z.B. Gefrierbeutel mit so genanntem Zipper-Verschluss aus dem Supermarkt oder in den Läden der Flughäfen erhältlich. Nicht zugelassen sind Beutel, die mit einem Hilfsmittel, z. B. Gummiband, Metallclip oder Klebestreifen verschlossen sind. Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt.
  • Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Ausnahmen:
  • Medikamente und Spezialnahrung, die während des Flugs benötigt werden, können außerhalb des Beutels transportiert und beim Sicherheits-Check ebenfalls vorgezeigt werden (ärztliches Attest ratsam).
  • Duty-free-Artikel, die Sie in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer europäischen Fluggesellschaft erworben haben, dürfen Sie in einer beim Kauf versiegelten Tüte mit an Bord nehmen, wenn Sie den dazugehörigen Kaufbeleg vom selben Tag mitführen. Die Anzahl der Tüten pro Person ist nicht begrenzt.
Achtung: Haben Sie Duty-free-Artikel im außereuropäischen Ausland gekauft und müssen in EU-Europa umsteigen, dürfen Sie keine flüssigen Duty-free-Artikel (weder Kosmetikartikel noch Alkohol) mit an Bord nehmen! Bei Flügen in die USA können für Duty-free-Artikel schärfere Restriktionen gelten. Erkundigen Sie sich bitte beim Shop-Personal oder am Schalter Ihrer Fluggesellschaft nach den jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen.