Wie ermittelt der MDK eine Pflegestufe?

Die Richtlinie zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist die Grundlage zur Berechnung einer Pflegestufe. Die Ermittlung erfolgt durch den MDK. Wie errechnet sich eine Pflegestufe? Was wird nicht anerkannt?

Wer ist der Auftraggeber und wie funktioniert die Einstufung?

Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. In der Regel macht dieser einen Hausbesuch bei dem/der Pflegebedürftigen und untersucht ihn/sie.

Neben einer körperlichen Untersuchung und Sichtung eventueller ärztlicher und pflegerischer Befunde wird sehr genau nach dem individuellen Hilfebedarf gefragt.
Die Pflegestufe ist abhängig von der Zeit, die durchschnittlich täglich für die Pflege aufgewendet werden muss.
Hierbei zählen aber nur die gesetzlich definierten Verrichtungen.
Im Vordergrund steht der Hilfebedarf bei der Grundpflege mit:
  1. Körperpflege,
  2. Ausscheidung,
  3. Mobilität und
  4. Ernährung.

Was wird nicht berücksichtigt?

Wenn Sie den Besuch des MDKs erwarten, sollten Sie beachten, dass leider nicht alle zeitaufwändigen Unterstützungen für die zu pflegende Person berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um essentielle Dinge wie:

  • Die hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wäschewaschen und Beheizen der Wohnung wird nachrangig bewertet. Eine Pflegestufe scheitert in der Regel nicht am hauswirtschaftlichen Hilfebedarf.
  • Behandlungspflege, wie das Geben der Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel kann ebenfalls nicht bei der Pflegestufenermittlung anerkannt werden.
  • Soziale Betreuung, Aufsicht und Pflegebereitschaft können bei der Ermittlung der Pflegestufe nicht berücksichtigt werden.

Am besten machen Sie vor dem Besuch des MDKs einen genauen Tagesablaufplan, in dem Sie alle Handlungen rund um die pflegebedürftige Person festhalten. Wenn Sie gut vorbereitet sind, kommen Sie nicht so schnell in Situationen, in denen Sie keine Antwort wissen.