Transparenzberichte: Korrekturmöglichkeit besteht

Transparenzberichte und ihre Veröffentlichung beschäftigen die Gerichte. Das Sozialgericht Augsburg hat die Veröffentlichung der MDK-Noten im Internet erlaubt - und die Korrekturmöglichkeiten der Pflegeeinrichtungen bei der Veröffentlichung betont.

Transparenzberichte dürfen veröffentlicht werden
In dem vor dem Sozialgericht Augsburg verhandelten Fall hatte sich eine Pflegeeinrichtung, die mit der Note "4" bewertet worden war, gegen die Veröffentlichtung gewehrt: Der MDK-Bericht sei fehlerhaft. Aufgrund dieses Transparenzberichts erwartete die Pflegeeinrichtung eine Wettbewerbsbenachteiligung und klagte daher gegen die Veröffentlichung. Das Sozialgericht wies die Klage ab, da das Interesse der Öffentlichkeit am Transparenzbericht höher zu bewerten sei als das Einzelinteresse der Pflegeeinrichtung.

Transparenzberichte: Korrekturmöglichkeiten
Das Sozialgericht betonte in der Urteilsbegründung die Korrekturmöglichkeiten, die einer Pflegeeinrichtung bei der Veröffentlichung der Transparenzberichte zur Verfügung stehen:

  • Die Pflegeinrichtungen haben die Möglichkeit, der Veröffentlichung der Transparenzberichte eigene Kommentare hinzuzufügen.
  • Die Pflegeeinrichtungen haben das Recht auf eine Wiederholungsprüfung; deswegen erführen sie keine wirtschaftlichen Nachteile bei einer schlechten Benotung.
  • Ab dem Jahr 2011 werden die Prüfungen jährlich stattfinden, so dass die Note im Transparenzbericht schnell nach oben korrigiert werden könne.

Das Gericht sah in der Vergangenheit gerügte Missstände in Pflegeheimen als guten Grund für die Veröffentlichung der Transparenzberichte an: Nur so ließe sich auf schnelle Art und Weise Transparenz herstellen.

Wenn Ihre Pflegeeinrichtung eine ungerechtfertigt schlechte Note bekommen haben sollte – jeder kann mal einen schlechten Tag erwischen – sollten Sie von den genannten Korreturmöglichkeiten Gebrauch machen, damit bei der Veröffentlichung der Transparenzberichte ein zutreffendes Bild Ihrer Einrichtung entsteht. Veranlassen Sie eine Wiederholungsprüfung und verzichten Sie nicht darauf, den Transparenzbericht zu kommentieren, wenn es Ihnen notwendig erscheint.