Pflegefachkräfte: Verfahrensanweisung zur Fachliteratur

Fachliteratur zu lesen ist für Pflegefachkräfte nicht Kür, sondern Pflicht. Eine Verfahrensanweisung sorgt für beständige Weiterbildung. Fachzeitschriften bieten aktuelle fachliche Informationen und neue Perspektiven. Fachliteratur soll aktuelles pflegewissenschaftliches Wissen vermitteln und die Erfahrungen der Pflegefachkräfte ergänzen.

Die Verfahrensanweisung zur Fachliteratur für Pflegefachkräfte

Grundsatz: Das fachliche Wissen der Mitarbeiter muss auf dem aktuellen Stand der medizinischen und pflegerischen Erkenntnisse sein. Deshalb müssen Pflegefachkräfte aktuelle Fachliteratur und Fachzeitschriften lesen und neues Wissen umsetzen.

Ziele:

  • Pflegefachkräfte sind fachlich informiert
  • Aktuelle fachliche Erkenntnisse sind den Pflegefachkräften bekannt
  • Die Mitarbeiter können bei Pflegeproblemen jederzeit nachlesen
  • Die Pflegequalität wird durch die Umsetzung der aktuellen Erkenntnisse beständig weiterentwickelt.

Die Pflege als Geltungsbereich der Verfahrensanweisung zur Fachliteratur

Zuständig:

  • Heimleitung
  • Pflegedienstleitung
  • stellv. Pflegedienstleitung
  • Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte
  • Verwaltungsmitarbeiter

Vorgangsbeschreibung

  • aktuelle Fachliteratur steht zur Verfügung
  • Fachliteratur befindet sich im Aufenthaltsraum der Pflegefachkräfte und im Wohnbereich. Fachliteratur ist jederzeit zugänglich.
  • Nur mit Genehmigung der Pflegedienstleitung dürfen Fachbücher länger entliehen und mit nach Hause genommen werden, damit spezielle Literatur während des Dienstes bei Problemen zu Rate gezogen werden kann.
  • Den Pflegefachkräften steht mindestens eine aktuelle, periodische erscheinende Fachzeitschrift zur Verfügung.
  • Diese Fachzeitschrift wird mit einem Umlaufformular versehen und kann von jedem Mitarbeiter zwei Tage mit nach Hause genommen werden – nicht mehr. Mit dem Umlaufformular wird der Gebrauch nachgewiesen.
  • Die Pflegedienstleitung kontrolliert Fachliteratur und Fachzeitschriften regelmäßig auf Aktualität.

Unterlagen:

  • Umlaufformular für Fachzeitschriften
  • Nachweis der Aktualitätskontrolle der Fachliteratur

Zu dokumentieren in:

  • Nachweis für Umlauf von Fachzeitschriften

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Zu ändern durch: (Verantwortliche Pflegefachkraft)