Arbeitskleidung in der Pflege dient der Infektionsprävention

Die Arbeitskleidung in der Pflege ist ein wichtiger Punkt der Infektionsprävention. Die Wichtigkeit der Händehygiene ist allen Pflegekräften bekannt, aber die Arbeitskleidung ist ebenso wichtig. Leider wird die Arbeitskleidung gelegentlich nicht ernst genug genommen.

Arbeitskleidung in der Pflege: Es bestehen Unklarheiten
Die Arbeitskleidung in der Pflege ist nicht nur Kittel und Hose, sondern auch jede Kleidung, die bei der Arbeit getragen wird. Im Pflegeheim kann das durchaus auch Privatkleidung sein, beispielsweise Jeans, Pullover und T-Shirts. Leider gibt es für den Umgang mit der Arbeitskleidung in der Pflege kaum Richtlinien und Empfehlungen. Zu berücksichtigen sind jedoch Sichtweisen, die auch die Arbeitskleidung betreffen:

  • der Arbeitsschutz bei den Berufsgenossenschaften
  • der Unfallschutz bei den Unfallversicherungsträgern
  • die zur Arbeitskleidung nur indirekten gesetzlichen Vorschriften innerhalb des Arbeitsschutzgesetz, der Biostoff- und Gefahrstoffverordnung
  • die konkreten Empfehlungen des Robert Koch Instituts zum Infektionsschutz.

Arbeitskleidung in der Pflege: Das "Kleiderpapier"
Richten können Sie sich nach dem "Kleiderpapier" der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH). Es wurde von der Abteilung "Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege / Rehabilitation" erstellt, und soll in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen als Arbeitshilfe dienen. Auf der Internetseite der DGKH können Sie unter "Empfehlungen" die Übersicht "Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht" herunterladen.

Arbeitskleidung in der Pflege: Mindestanforderungen an (private) Arbeitskleidung

  • Die Kleidung besteht aus Baumwolle oder Baumwollmischgewebe und kann bei mindestens 60 ° C und / oder mit einem desinfizierenden Waschmittel gewaschen werden.
  • Die Arbeitskleidung wird alle 2 Tage oder häufiger gewechselt.
  • Im Dienst getragene Privatkleidung wird ausschließlich im Dienst getragen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
  • Die (private) Arbeitskleidung wird nur in Arbeitsbereichen mit geringen hygienischen Anforderungen getragen.
  • Besteht die Gefahr einer Kontamination, wird Schutzkleidung über der Arbeitskleidung getragen.
  • Die Schuhe müssen geschlossen sein, mindestens jedoch eine geschlossene Ferse / einen Fersenriemen haben.
  • Die Schuhe müssen rutschfeste Sohlen haben.
  • Die Arbeitsschuhe (also Schuhe, die während des Dienstes getragen werden) müssen aus einem desinfizierbaren Material sein, beispielsweise Kunststoff.
  • Die Arbeitsschuhe werden einmal wöchentlich gereinigt und desinfiziert.
  • Die Arbeitskleidung wird erst in der Einrichtung angelegt-
  • Arbeits- und Straßenkleidung werden getrennt gelagert, etwa in einem Doppelspind.