Winterreifenpflicht: Verstoß kann teuer werden!

In vielen Teilen Deutschlands fällt im November – manchmal sogar auch schon im Oktober – der erste Schnee. Um Unfälle und Verkehrschaos zu vermeiden, wird deshalb von vielen Seiten eine Winterreifenpflicht gefordert. Klare Richtlinien seitens der Bundesregierung sollen noch 2010 festlegen, wie diese in Zukunft konkret aussehen soll.

Galt bislang in Deutschland die Bestimmung, dass eine Winterreifenpflicht lediglich bei „Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ besteht, will das Verkehrsministerium nun einen konkreten Zeitraum für das Fahren mit Winterreifen festlegen. Alternativ käme ein Stichtag infrage. Die endgültige Entscheidung steht noch aus, wird aber noch in 2010 erwartet.

Neues Gesetz zur Winterreifenpflicht liegt dem Bundesrat vor

Die Winterreifenpflicht ist nichts Neues, nur ein konkreter Zeitraum war bislang nicht festgelegt. Dies will Verkehrsminister Ramsauer in seinem neuen Gesetzesentwurf jetzt ändern, den er im November 2010 dem Bundesrat zur Abstimmung vorlegte.

Experten gehen jedoch davon aus, dass dem Entwurf in allen Punkten entsprochen werden wird. Neben der zeitlichen Festlegung für das Fahren mit Winterreifen, soll vor allem auch das Bußgeld bei Verstößen gegen die Verordnung verdoppelt werden. Das wäre eine Erhöhung von derzeit 40 auf 80 Euro.

Gerichtsentscheid machte Änderung der Winterreifenpflicht notwendig

Vorausgegangen war der Neuregelung zur Winterreifenpflicht ein Urteil des Oberlandesgerichtes in Oldenburg. Bereits im Juli 2010 hatte das Gericht die alte Regelung für die Bereifung als verfassungswidrig erklärt, weil diese zu unklar sei. Geklagt hatte ein Mann, der im November mit Sommerreifen auf einer Eisfläche einen Unfall verursachte, wobei ein erheblicher Sachschaden entstand. Er war wegen „unangemessener Bereifung“ sowie „nicht angepasster Geschwindigkeit“ verurteilt worden. Seine Klage gegen den Entscheid war seinerzeit erfolgreich gewesen.

Lkw sind teilweise von der Winterreifenpflicht ausgenommen

Obwohl das neue Gesetz zur Winterreifenpflicht noch nicht in trockenen Tüchern ist, kritisieren die Automobilklubs schon, dass Lastwagen teilweise von dieser neuen Verordnung ausgenommen sind. So müssen diese nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Nach Ansicht des Auto Club Europa (AEE) könne dies ein Querstehen der LKWs im Winter nicht verhindern. Allwetterreifen mit der Kennung m+s (Matsch und Schnee) werden allerdings auch in Zukunft der Winterreifenpflicht entsprechen.

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