Tierschutz: Worauf Sie achten müssen

Neben den Artenschutzbestimmungen ist auch das Tierschutzgesetz von großer Bedeutung, welches in § 2 u.a. die artgerechte Unterbringung und Pflege eines Tieres vorschreibt. Aus diesem Grund sind nachfolgend einige Anhaltspunkte zum Tierschutz aufgeführt, die Sie unbedingt beachten sollten.

Erkundigen Sie sich vor der Anschaffung eines Tieres!
Angehende Reptilienhalter sollen, vor dem Kauf eines Tieres Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und der sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erwerben, sowie ein Terrarium für seine artgerechte Unterbringung vorbereiten.

Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Mindestanforderungen
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) weist auf ihrer Webseite (www.dght.de/tierschutz/tierschutz.htm) auf die tierschutzrechtlich vorgeschriebene Mindestgröße eines Terrariums für eine jeweilige Tierart hin.

Hier wird jedoch das Wort „Mindestgröße“ betont, die empfohlene Terrariengröße unter fachkundigen Reptilienhaltern ist immer eine andere, artgerechtere, nach der man sich auch richten sollte. Auch in Diskussionsforen der DGHT und anderen Gesellschaften, z.B. zu Phelsumen die IG Phelsuma (http://www.ig-phelsuma.de/) oder für die beliebten Grünen Wasseragamen das Wasseragamen-Forum (www.wasseragamenforum.de), können Sie sich   bei erfahrenen und langjährigen Haltern und Züchtern entsprechende Ratschläge einholen.

Außerdem gibt es mittlerweile genügend Literatur hierzu und im Internet sehr viele Haltungsberichte und Beschreibungen (u.a. . Der NTV-Natur und Tier Verlag bietet z.B. ein reichhaltiges Sortiment an Literatur für alle gängigen Reptilien- und Amphibienarten (http://www.ms-verlag.de/) an. An Möglichkeiten um sich ausreichende Kenntnisse zu verschaffen, mangelt es wahrlich nicht.

Also bitte unbedingt beachten: Erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines Tieres über dessen fachgerechte Haltung, nicht erst anschließend! Stöbern Sie etwas in der DGHT-Homepage (http://www.dght.de/) herum!

Wichtig! Gesonderte Regelungen zur Haltung von „Gefährlichen Tieren“
In einigen Bundesländern ist die Haltung von „gefährlichen Tieren“ mit besonderen Vorschriften zu beachten. Fragen Sie also unbedingt bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder bei den Tierschutzverbänden nach, ob für die Haltung von Giftschlangen, Riesenschlangen, Krokodilen oder Waranen in Ihrem Bundesland weitere Vorschriften bestehen.