Artenschutz in der Terraristik – Diese rechtlichen Bestimmungen sollten Sie kennen

Der Artenschutz soll Tierarten, deren Population vor dem Aussterben bedroht ist, kraft Gesetzes schützen. Als Tierhalter müssen Sie die folgenden Rechtsvorschriften des Artenschutzes kennen, beachten und sich hierüber sachkundig machen. So ist es für einen Halter artgeschützter Tiere unbedingt erforderlich und als eine Selbstverständlichkeit anzusehen, dass er sich in diesem Bereich bestens auskennt.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA)
Das Washingtoner Artenschutzabkommen, oft auch „CITES“ genannt ( Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist aufgrund einer Empfehlung der Konferenz der Vereinten Nationen am 1. Juli 1975 völkerrechtlich in Kraft getreten. Es soll das Aussterben von bedrohten Arten der Fauna und Flora verhindern und den Handel damit durch übermäßige Naturentnahmen eingrenzen.

Diesem Übereinkommen sind mittlerweile 151 Staaten weltweit beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Abkommen durch Gesetz vom 20.Juni 1976 in Kraft gesetzt. Die EU-Mitgliedstaaten sind als Einzelstaaten der Vereinbarung beigetreten. In Anhängen von I-III werden, je nach dem Grad der Schutzbedürftigkeit, die einzelnen Tier- und Pflanzenarten aufgelistet. Zu geschützten Reptilien- und Amphibienarten zählen unter anderem die beliebten Phelsumen (Taggeckos), Dornschwanzagamen, Schildkröten und Pfeilgiftfrösche.

Hier können Sie sich über den Artenschutz und das WA informieren
Sie können sich auf den Webseiten des Bundesamtes für Naturschutz (http://www.bfn.de/) zum Thema Artenschutz ausführlich informieren. Dort sind u.a. die roten Listen der geschützten Tier- und Pflanzenarten einsehbar und das Thema Artenschutz wird ausführlich dokumentiert. Weitere sehr interessante Infos bietet Ihnen der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (http://www.bna-ev.de/).

Die Regelungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
Ganz wichtig für Halter von Reptilien und Amphibien ist auch die EU-Artenschutzverordnung. Sie beinhaltet die Tierarten nach dem jeweiligen Schutzbedürfnis ihrer Population in vier Anhängen und regelt den kommerziellen Handel dieser Tiere innerhalb der EU. Diese Verordnung können Sie auf der Internetpräsenz der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) einsehen (www.dght.de/artenschutz/eu.htm).

In Deutschland gilt die Bundesartenschutzverordnung
Die Bundesartenschutzverordnung stellt die Tierarten der Anhänge A und B der EU-Artenschutzverordnung unter „besonderen Schutz“. Von den unter besonderem Schutz stehenden Tierarten werden die des Anhanges A sogar unter „strengen Schutz“ gestellt.

Sie müssen Ihr Tier gegebenenfalls bei der Artenschutzbehörde anmelden!
Grundsätzlich besteht für die Haltung und den Handel von geschützten Tierarten nach WA I, II und Anhang A und B der EU-Artenschutzverordnung Genehmigungspflicht, bzw. Meldepflicht bei der jeweiligen Artenschutzbehörde, welche sich gewöhnlich bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung/Landratsamt oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung befindet. Zur Anmeldung nehmen Sie bitte alle Unterlagen mit, die Sie haben, wie z.B. einen Herkunftsnachweis, Kaufbelege oder die Einfuhr- und Ausfuhrdokumente.

In Anlage 5 zu § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung sind jedoch einige Ausnahmen zur Anzeigepflicht einiger weniger Reptilien und Amphibien, wie z.B. für den Grünen Leguan, Phelsuma mad. Grandis oder auch den Blauen Pfeilgiftfrosch, geregelt. Für diese Arten besteht keine Meldepflicht, jedoch eine Nachweispflicht. Auf Verlangen sind also Ihre Nachweisdokumente der Behörde vorzulegen.

Kennzeichnung geschützter Tierarten
Die Kennzeichnung der kennzeichnungspflichtigen Tierarten nach Anhang A der EU-Artenschutzverordnung ist in der Bundesartenschutzverordnung noch einmal näher geregelt.

Aufgrund unterschiedlicher Regelungen hierzu in den einzelnen Bundesländern, bleibt Ihnen viel Ärger erspart, wenn Sie vor einem Erwerb die notwendigen Voraussetzungen bei der zuständigen Artenschutzbehörde erfragen!

Hier erhalten Sie Informationen zur Bundesartenschutzverordnung
Auf der Homepage des Bundesverbandes für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., (http://www.bna-ev.de/), ist die Bundesartenschutzverordnung mit ihren Anlagen detailliert dargestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) bietet den Besuchern Ihrer Webseite die Nutzung des DGHT-Artenschutzregisters an. Dort können Sie feststellen, in welche Kategorie des Artenschutzes eine jeweilige Tierart zugeordnet ist (www.dght.de/artenschutz/euliste.php).