von Georg Wolf, veröffentlicht in Tauchen
Warum auch nicht, ging es doch ausschließlich darum dem Tauchschüler den sicheren Umgang mit dem Gerät und der fremden Materie Wasser zu vermitteln. Wie tief dann z. B. jemand tauchte, spielte keine große Rolle. Es gab eine Empfehlung: Tauche nicht tiefer als 40 Meter, und das war es. Diese und andere Empfehlungen wurden von diversen Dachorganisationen ausgesprochen, im Prinzip hatten die Tauchverbände allerdings freie Hand. Was naturgemäß auch rigoros von diesen für ihre Zwecke ausgenutzt wurde.
Geht man nur 20 Jahre zurück, war Tauchen, alleine schon aus Kostengründen, eine exotische Sportart, die einer elitären Gruppe von „harten Männern“ vorenthalten war. Oftmals war die Bundeswehr der erste Berührungspunkt mit dem Tauchsport.
Hatte man sich entschlossen auf dem privaten Wege tauchen zu lernen, wurde man von der Pike an mit der Materie vertraut gemacht. Eine seinerzeitige Grundausbildung war oftmals anspruchsvoller als eine Tauchlehrerausbildung heutzutage.
Nachdem sich das Tauchen im Laufe der Jahre zu einer Trendsportart für jedermann entwickelte und die allgemeine „Reglementierungswut“ immer mehr um sich griff, wurde beschlossen die Tauchausbildung zu standardisieren: Der DIN-Taucher in Deutschland war geboren.
Die Norm dient dabei der europaweiten Vereinheitlichung der Tauchausbildung. Dabei handelt es sich aber nur um den kleinsten gemeinsamen Nenner, auf den sich die Teilnehmer, kommerziell ausgerichtete Organisationen und nationale Verbände, verständigen konnten. Zu groß war die unterschiedliche Interessenslage, so dass es sich bei dem Ergebnis nur um eine Mindestanforderung an die Tauchausbildung handelt.
Für die Umsetzung bedeutet es, dass Verbände, die nach dieser Norm Taucher ausbilden, die Inhalte der Norm erfüllen müssen. Gleichzeitig steht es ihnen aber frei, mehr zu fordern, als vorgeschrieben ist. Enstprechend kann man also davon ausgehen, dass ein Taucher, der nach dieser Norm brevetiert ist, eine entsprechende Mindestausbildung hinter sich gebracht hat - egal bei welcher Organisation er die Tauchausbildung absolvierte.
Die in der Norm vorgestellten Ausbildungsinhalte stellen kein eigenständiges Ausbildungsprogramm dar. Die Inhalte müssen in bestehende Programme integriert werden. Dabei richtet sich die Norm ausdrücklich sowohl an Tauchsportverbände als auch an kommerzielle Tauchausbildungsorganisationen. Es ist nicht vorgesehen, mit der Euronorm eine Vereinsausbildung der kommerziellen Ausbildung (oder umgekehrt) vorzuziehen.
Die Norm ist in drei Teile gegliedert, die insgesamt einer dreistufigen Ausbildung entsprechen:
Bei den gesundheitlichen Voraussetzungen fällt auf, dass nicht prinzipiell ein tauchsportliches Attest gefordert wird. Es wird nur gefordert, dass der Gesundheitszustand des Tauchschülers entweder durch eine medizinische Untersuchung oder einen Fragebogen überprüft wird.
Allein aus dieser Tatsache kann man ersehen, wie schwer die Umsetzung schon innerhalb von Europa ist. Ein nach DIN ausgebildeter Taucher sollte sich nicht darauf verlassen, dass man nach einer derartigen Ausbildung auch Tauchen darf. In Spanien z. B. schreibt das Gesetz vor, dass jeder Taucher im Besitz einer gültigen tauchsportärztlichen Untersuchung ist.
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