von Georg Wolf, veröffentlicht in Tauchen
Folgende Einschränkungen werden dabei gemacht:
Tauchausbildung nach Norm: Die Theorie
Die theoretische Ausbildung soll zum einen die in der Ausbildung zum beaufsichtigten Taucher angerissenen Themengebiete vertiefen, ihn gleichzeitig aber auch auf die neuen Möglichkeiten als selbstständiger Taucher hinweisen. So befinden sich in der Rubrik Ausrüstungsgegenstände auch Erste Hilfe und Sauerstoffversorgungs-Einrichtungen. In der Physik sollen Schall, Licht, Auftrieb, Druck-/Gasgesetze und Temperatur behandelt werden.
In der Praxis ist es dem selbstständigen Taucher nicht erlaubt Dekotauchgänge durchzuführen. In der theoretischen Einweisung für die Handhabung von Tabellen und Tauchcomputern wird allerdings gefordert, dass Fähigkeiten, erforderliche Dekompressionsstops zu bestimmen, zu erlernen sind.
Andere Schwerpunkte der Theorie sind Tauchgangsplanung und Tauchumgebung, inklusive Umweltschutz und Medizin. Hier liegt das Augenmerk hauptsächlich auf den Auswirkungen des Drucks, aber auch auf anderen Gefahren (Überanstrengung, Hyperventilation, etc.).
Ein weiterer Punkt ist die Erste Hilfe bei Tauchunfällen, die sich auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Verabreichung von Sauerstoff bezieht. Die Themen Stress, Panik und Selbstüberschätzung werden unter dem Punkt "Psychologische Probleme" angerissen.
Tauchausbildung nach Norm: Die Praxis
Auch beim selbstständigen Taucher wird Wert darauf gelegt, dass die praktische Ausbildung erst einmal im begrenzten Gewässer erfolgt, ehe die Schüler die Übungen und gelernten Fähigkeiten im Freiwasser anwenden.
Im begrenzten Gewässer soll die Vertrautheit mit dem Gerät erweitert werden, Techniken des Ab- und Auftauchens sowie der Tarierung erlernt werden, aber auch Übungen zur Problemlösung unter Wasser gemacht werden, vom Wiedererlangen des Atemreglers bis zu Methoden, wie man im Falle von eigenem Luftverlust oder dem des Partners sicher an die Oberfläche gelangt.
Die zu vermittelnden Fähigkeiten im Freiwasser entsprechen fast vollständig denen des begrenzten Gewässers, hinzu kommt noch der Punkt Unterwasser-Navigation.
Schnorchelkenntnisse sind auch beim selbstständigen Taucher nicht wirklich Bestandteil. Die Tauchschüler müssen lediglich 50 m schwimmen, 10 Minuten schwimmen oder sich treiben lassen und mit kompletter Ausrüstung 50 m zum Ausstiegspunkt zurück schnorcheln.
Die Rahmenbedingungen legen wieder sehr genau den Ablauf eines Freiwassertauchgangs fest, die Pflichten des Tauchlehrers, die Art des Gewässers und die maximale Anzahl (drei) der Freiwassertauchgänge pro Tag. Um als selbstständiger Taucher zertifiziert zu werden, sind mindestens vier qualifizierende Freigewässer-Tauchgänge (!!!) mit einer Mindestlänge von je 15 Minuten erforderlich.
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