Neuer Personalausweis: Was muss ich bei dem Foto beachten?

Ein neuer Personalausweis bringt meistens auch ein neues Foto mit sich. Für dieses müssen Sie, seit es den neuen Ausweis gibt – nämlich seit dem 01. November 2010 – bestimmte Richtlinien einhalten.

Folgende Richtlinien müssen Sie beachten
Das Foto muss einwandfrei, hochwertig und aktuell sein. Profilaufnahmen sind nicht gestattet, das Gesicht muss zentriert und frontal abgebildet sein und etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen. Ihr Gesichtsausdruck sollte neutral, mit geschlossenem Mund und offenen, deutlich sichtbaren Augen sein. Falls Sie eine Brille tragen, darf diese die Augen weder verdecken, noch darf das Brillenglas reflektieren oder getönt sein.

Für den neuen Personalausweis sind Kopfbedeckungen auf dem Foto – außer aus religiösen Gründen – nicht gestattet. Das Gesicht muss frei von Schatten und vom Kinn bis zum Haaransatz gut erkennbar sein. Der Hintergrund des Bildes soll einfarbig und hell sein. Muster, Schattierungen oder weitere Gegenstände dürfen nicht im Bild sein.

Neuer Personalausweis: Weitere Anforderungen an das Foto
Das Bild muss kontrastreich, klar und scharf sein. Das Gesicht ist dabei gleichmäßig ausgeleuchtet, Schatten oder irritierende Reflexionen dürfen auf dem Gesicht nicht entstehen. Auch der Hautton sollte natürlich wiedergegeben werden, weshalb das Bild aus diesem Grund farbneutral sein sollte. Für den neuen Personalausweis darf das Foto keine Knicke oder Schmutz aufweisen.  

Für alle Kriterien gilt, dass Ausnahmen aus medizinischen Gründen möglich sind.