Falsches und richtiges Reklamieren

Haben Sie als Gast in einem Restaurant eine berechtigte Beschwerde, ist es Ihr gutes Recht, diese auszusprechen. Um zu reklamieren gibt es – wie so oft im Leben – zwei Möglichkeiten: Sie können freundlich, zumindest sachlich und neutral argumentieren und reklamieren; oder Sie können Ihre Reklamation lospolternd, barsch bis hin zu beleidigend „an den Mann (oder die Frau) bringen.“ Dass die erste die stilvollere Lösung ist, bedarf wohl keiner Erklärung. Außerdem sollten Sie immer bedenken: Gerade im Restaurant trifft eine Beschwerde sehr häufig denjenigen, der gar nicht der Verursacher eines Missstandes ist.

So reklamieren Sie stilvoll

Reklamieren Sie nach Möglichkeit sachlich und neutral: Eine Restaurantfachkraft kann nichts dafür, wenn beispielsweise ein Wein nicht in Ordnung ist. Ebenso wenig, wenn in der Küche etwas „schiefgelaufen“ ist. Auch derjenige, der Sie empfängt, muss nicht zwingend der Schuldige sein, wenn Ihnen der für Sie reservierte Tisch nicht gefällt.

Falsches und richtiges Reklamieren

So ist es zum Beispiel nicht nur unhöflich, sondern auch sachlich falsch, wenn jemand einen Ober anfaucht: „Was fällt Ihnen ein, mir eine solche Schuhsohle zu bringen? Ich habe mein Steak medium bestellt. Haben Sie das etwa vergessen oder gar nicht gehört?“

Selbstverständlich müssen Sie als Gast keine missratene Speise „runterwürgen“. Ein Satz wie „Bitte reklamieren Sie in der Küche für mich dieses Steak. Es ist total durchgebraten und Sie erinnern sich ja sicherlich, dass ich mein Steak medium bestellt hatte“ ist einer Service-Kraft gegenüber wesentlich höflicher und auch angemessener.

Der Zusatz: „Ich weiß, dass Sie nichts dafür können. Aber würden Sie bitte …“ macht deutlich, dass ein Nichtverschulden klar auf der Hand liegt und die Reklamation kein persönlicher Affront sein soll.

Eine vorangestellte Frage

Manchmal ist es auch aus zweierlei Gründen empfehlenswert, nachzufragen, bevor Sie reklamieren: Erstens, um eine psychologisch geschickte, positive Grundstimmung zu signalisieren. Und zweitens, um sich selbst eine Blamage zu ersparen. Bei der Vielfalt der heutigen Gerichte und dem wachsenden Fantasiepotenzial ehrgeiziger Küchenchefs können Sie als Gast gar nicht immer sicher sein: Ist diese Speise wirklich „verkehrt“ und somit reklamationswürdig? Oder ist sie tatsächlich so gedacht, wie sie serviert wurde?

Reklamieren erlaubt!

Gute Restaurants sind bei berechtigtem Grund zur Reklamation bemüht, den Gästen sofort Ersatz und manchmal sogar mehr anzubieten.

Der gute Wille seitens der Gastronomie wird allerdings nicht mehr so groß sein, wenn Sie als Gast erst eine Flasche Wein austrinken, oder den Teller „leerputzen“ und dann anschließend reklamieren, der Wein sei verkorkt oder dass Essen noch roh gewesen. Die Grundregel lautet also: Sofort nach dem ersten Schluck oder Bissen möglichst freundlich auf den Fehler hinweisen. Und zwar so dezent, dass dem Ober unangenehme Peinlichkeiten gegenüber anderen Gästen erspart bleiben.

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