EU verbessert Kennzeichnung von Lebensmitteln

Wieviel Fett steckt in der Wurst, wieviel Zucker im Müsli? Verbraucher in der EU sollen bald auf einen Blick sehen, was in ihrem Essen steckt. Die Verbraucherschutzminister haben sich auf Mindestangaben zur Kennzeichnung von Lebensmitteln geeinigt.

Nährwerttabelle für Lebensmittel in EU verpflichtend
Auf Verpackungen von Lebensmitteln soll in Zukunft der Nährstoffgehalt stehen, und die Angaben müssen eine Mindestschriftgröße haben: Mindestes 1,2 Millimeter. Das ist der Kern des Kompromisses der EU zur Kennzeichnung von Nahrungsmitteln. Bisher waren die Angaben nur freiwillig.

Eine Nährwerttabelle soll die Anzahl der Kalorien, den Anteil an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlehydraten, Zucker, Eiweiß und Salz auflisten. Wichtig dabei ist, dass sich diese auf den Packungsinhalt, nicht auf Portionsgrößen beziehen, die den Verbraucher verwirren können. In Zukunft beziehen sich die Angaben auf 100 g oder 100 ml des Produkts.

Warnhinweise zur Kennzeichnung
Auch die Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten soll Pflicht werden. Allerdings sollen solche Zutaten nur beschrieben und nicht als "Imitat" bezeichnet werden; eine deutliche Kennzeichnung als Imitat fand unter den EU-Ministern keine Mehrheit.

Außerdem müssen Allergene und technologisch hergestellte Nanopartikel, die in dem Lebensmittel enthalten sind, auf der Packung stehen. Für Allergene, also Stoffe, die Allergien auslösen können, gilt dies sogar für unverpackte Ware.

Eine Herkunftsbezeichnung soll nur bei Fleisch verpflichtend sein. Der Vorschlag der EU sieht bisher vor, nicht den Ort der Herstellung, sondern den der Verpackung anzugeben.

Besondere Warnhinweise auf Getränken und Lebensmitteln, die Koffein enthalten, sind für Schwangere und Kinder vorgesehen.

Zulässig ist, Nahrungsmittel zusätzlich mit weiteren Angaben zu kennzeichnen. Zum Beispiel mit einer Grafik, bei der in den Ampelfarben gekennzeichnet ist, ob der Gehalt an Fett, Zucker oder Salz bedenklich hoch (rot), mittel (gelb) oder unbedenklich (grün) ist. Der Vorschlag, die Hersteller in Zukunft zu einer solchen Ampel zu verpflichten, hat sich nicht durchgesetzt.

Und so geht es weiter: Die Verbraucherschutzminister der EU haben sich am 7.12.2010 auf einen sogenannten gemeinsamen Standpunkt geeinigt. Als Nächstes muss das Europaparlament darüber entscheiden; die Abstimmung ist für Juni 2011 geplant. Danach können die Vorschriften ab 2014 gelten.