EU-Weinmarktreform: Adieu Vin de Pays

Die französischen "Vin de Pays“ zählen zu den erfolgreichsten Weinen der Grande Nation – nicht zuletzt, weil fast immer die Rebsorten auf dem Etikett stehen. Bei den klassischen Appellationen Frankreichs ist das in der Regel nicht zulässig. Nun erhalten die Landweine aus dem Süden Frankreichs mit Inkrafttreten der EU-Weinmarktreform am 1. August 2009 eine neue Bezeichnung.

Vin de Pays wird zu „Indication Géographique Protégée“

Die Vins de Pays d’Oc werden zu Weinen mit „geschützter geografischer Angabe“. Auf Französisch nennt sich das „Indication Géographique Protégée“ (Abkürzung IGP). Diese Kategorie ist in Frankreich bei Wein neu, in Italien dagegen schon lange im Einsatz. Dort heißt sie „Indicazione Geografica Tipica“ (IGT).

Die bisherige geografische Angabe beim Vin de Pays bleibt erhalten

Die neuen IGP-Weine dürfen eine Herkunftsangabe tragen. Die bisherigen über 150 Bezeichnungen der Vin de Pays wie Côtes de Gascogne, Jardin de la France oder Comté Tolosan bleiben daher erhalten. Ein „Vin de Pays des Côtes de Gascogne“ wird dann zu „Pays des Côtes de Gascogne IGP“. Der allgemeine „Vin de Pays d’Oc“ wird zu „Pays d’Oc IGP“.

Bis Ende 2010 gilt eine Übergangsregelung für den bisherigen Vin de Pays

Die Neuregelung beim Vin de Pays gilt bereits ab dem Jahrgang 2009. Dann wird die glanzvolle Sprachschöpfung „Indication Géographique Protégée“ Millionen von Flaschen zieren. Die alte Vin de Pays-Bezeichnung darf jedoch noch bis Ende 2010 verwendet werden. So können beispielsweise Bestände an alten Etiketten aufgebraucht werden. Es kann also durchaus sein, dass Ihnen noch der eine oder andere 2009er Vin de Pays d’Oc über den Weg läuft.

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