Das falsche Weihnachtsgeschenk: Wie tausche ich es um?

Sie haben zu Weihnachten das falsche Weihnachtsgeschenk gekauft oder das falsche Weihnachtsgeschenk erhalten. Nun ist die Bescherung groß! Sie können es nicht anderweitig verwenden und möchten es umtauschen. Wir sagen Ihnen, wie Sie idealerweise vorgehen können.

Für Familie und Freunde werden liebevoll Weihnachtsgeschenke ausgesucht, eingekauft und verpackt. Doch am Weihnachtsabend lauert schon das große Entsetzen unter dem Tannenbaum! Ihr heiß ersehntes Weihnachtsgeschenk entpuppt sich als viel zu kleines Hemd. Selbst eine Diät wird Sie niemals in das Kleidungsstück passen lassen. Was ist nun zu tun?

Umtauschen: Sie bringen das Weihnachtsgeschenk zurück in den Laden
Ist der Kassenbon noch vorhanden? Prima, denn Sie vermuten, dass Sie nun problemlos das Hemd umtauschen können. Es ist handelt sich jedoch tatsächlich um einen allgemein verbreiteten Irrglauben. Leider kann man nicht problemlos innerhalb einer bestimmten Frist das Weihnachtsgeschenk einfach umtauschen. Dabei ist es egal, ob das Weihnachtsgeschenk für Sie tatsächlich unbrauchbar ist oder ob es Ihnen einfach nur nicht gefällt.

Natürlich können Sie fehlerbehaftete Waren ins Warenhaus zurückbringen. Doch ist das Weihnachtsgeschenk, also das zu klein ausgewählte Hemd, nicht schon wegen seiner Größe mangelhaft!

Beachten Sie, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, fehlerfreie Waren umzutauschen! Trotzdem bieten viele Warenhäuser im Wege der Kulanz an, gekaufte und unbenutzte Gegenstände zurückzunehmen.

Vielleicht haben Sie Glück und Ihr Weihnachtsgeschenk wurde in einem solchen kulant handelnden Warenhaus gekauft! Nehmen Sie das gut verpackte Weihnachtsgeschenk und den Kassenbon mit in das Warenhaus. Fragen Sie die freundliche Verkäuferin nach einer Möglichkeit, das Weihnachtsgeschenk umzutauschen.

Weihnachtsgeschenk: Umtausch ist eine Kulanzleistung des Verkäufers
Wenn Sie Glück haben, wird Ihr Weihnachtsgeschenk wieder zurück genommen und Sie dürfen sich einen anderen Gegenstand aussuchen. Vielleicht bekommen Sie auch einen Gutschein, den Sie später einmal einlösen können. Mit ganz viel Glück wird Ihnen sogar der Geldbetrag für das Weihnachtsgeschenk ausgezahlt. Doch bedenken Sie immer, es handelt sich nicht um ein Ihnen zustehendes Recht zum Umtausch, sondern um eine Kulanzleistung des Verkäufers.