Opioide Schmerzmittel: Tipps für den Umgang

Opioide Schmerzmittel wirken hemmend auf die Wahrnehmung von Schmerzen ein: Sie werden nicht mehr als unangenehm empfunden. Verschrieben werden sie nur, wenn nicht opioide Schmerzmittel keine ausreichende Wirkung zeigen. Wir haben ein paar Tipps für Sie, wenn Ihre Pflegekunden opioide Schmerzmittel verschrieben bekommen.

Opioide Schmerzmittel: Die Einteilung der Wirkstoffgruppe
Bei der Wirkstoffgruppe der opioiden Schmerzmittel wird in stark und schwach wirkende Schmerzmittel unterschieden:

Schwach wirkende opioide Schmerzmittel: Wirken gegen alle Formen von Schmerzen. Sie werden meist in Kombination mit nicht opioiden Mitteln   verschrieben, sodass sie deren Wirkung verstärken, beispielsweise Codein, Tramadol. Tilidin.

Stark wirkende opioide Schmerzmittel sind vor allem für die Anwendung nach Operationen oder für eine Tumor-Schmerztherapie geeignet, beispielsweise Morphin, Buprenorphin, Fentanyl, Hydromorphon.

Stark wirksame Opioide gehören zu den Betäubungsmitteln (BTM). Sie verändern Bewusstseinslage oder Stimmung. Dabei können opioide Schmerzmittel zum Beispiel Euphorie, Halluzinationen, Selbstüberschätzung oder panische Reaktionen hervorrufen. Die starken Opioide dürfen auf Grund der Entstehung physischer und psychischer Abhängigkeit nur kontrolliert auf sogenannte BTM-Rezepte abgegeben werden.

Pflegefachkräfte sind verpflichtet, die gesetzlichen und fachlichen Vorgaben zum Umgang mit Betäubungsmitteln (BTM) einzuhalten.

Stark wirkende opioide Schmerzmittel (BTM): Tipps für den Umgang

BTM müssen getrennt von anderen Medikamenten in einem separat abschließbaren Betäubungsmittelschrank gelagert und vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Geben Sie den Schlüssel nur von Fachkraft zu Fachkraft weiter.

Klären Sie mit der PDL, ob aus Sicherheitsgründen alle opioiden Schmerzmittel in der Einrichtung wie BTM behandelt werden sollen, auch wenn sie nicht direkt unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Führen Sie für jeden Bewohner / Patienten ein BTM-Buch. Vermerken Sie darin: Name des Bewohners / Patienten, Name des anordnenden Arztes, Bezeichnung des verabreichten BTM (ausschreiben!), aktuelles Datum, verabreichte Dosis, verbliebene Dosis, verabreichende Pflegefachkraft.

Informieren Sie den Arzt, der das opioide Schmerzmittel verschreibt, immer über alle Medikamente, die der Pflegekunde einnimmt. Nicht immer ist der Austausch zwischen verschiedenen Ärzten lückenlos.

Bitten Sie die Apotheke, die Interaktionen zwischen den Medikamenten, die Ihr Pflegekunde einnimmt, zu überprüfen.

Fast immer ist bei der Therapie mit Opioiden eine parallele Verschreibung von Abführmitteln notwendig. Sprechen Sie den behandelnden Arzt gleich zu Beginn der Therapie darauf an.

Dokumentieren Sie regelmäßig, ob bei Ihrem Pflegekunden Nebenwirkungen auftreten, und wenn ja, welche. Informieren Sie den zuständigen Arzt.

Besprechen Sie mit dem Pflegekunden seine Medikation. Machen Sie deutlich, dass das Risiko abhängig zu werden eher gering ist, wenn opioide Schmerzmittel bestimmungsgemäß angewendet werden. Falls der Patient / Bewohner die Tragweite nicht mehr verstehen kann und einen Betreuer oder Bevollmächtigten für die Gesundheitsfürsorge hat, muss dieser der Behandlung zustimmen, damit Opioide verabreicht werden dürfen.

Erfassen Sie das aktuelle Schmerzerleben des Patienten regelmäßig (bei Schmerzäußerungen ca. 4 x täglich, bei gleichbleibendem Zustand einmal pro Woche). Verwenden Sie immer das gleiche Schmerzassessment (Numerische Rangskala, BESD,…), damit die Werte vergleichbar sind.

Verleihen Sie BTM nie an Patienten, die das gleiche Medikament bekommen, oder an andere Wohnbereiche.

Verstirbt ein Patient, müssen seine BTM an die Apotheke zurückgegeben werden. Sie dürfen sie weder dem Arzt noch Angehörigen aushändigen. Ebenso verhält es sich mit nicht mehr benötigten BTM.