Folgen unsachgemäßer Fixierung – Risiken, Gefahren und Grenzen

Fixierende Maßnahmen sollten fachgerecht durchgeführt werden und stellen einen absoluten Ausnahmefall dar. Eine gute und regelmäßige Schulung sowie gegenseitige Information und Beratung im Kreis von Betreuer, Heimarzt und Pflegekräften sind beim Thema "Fixierung" unerlässlich.

Neue Probleme durch Fixierung

Fixierende Maßnahmen von Pflegekräften bedeuten immer eine hohe Gefahr für die betroffenen Bewohner. Oft bewirken sie das Gegenteil dessen, was beabsichtigt wird und schaffen so erst Pflegeprobleme, die vorher in dem Ausmaß nicht vorhanden waren.

Ist ein Bewohner sturzgefährdet und droht sich zu verletzen, führt eine aus der Sorgfaltspflicht heraus unternommene und wiederholt durchgeführte, freiheitseinschränkende Maßnahme wie eine Bauchgurtfixierung im Bett und hochgezogenem Bettgitter sehr leicht zu anderen Schäden.

  • Verletzungen in Form von Quetschungen, Scheuerwunden oder Hämatomen
  • sogar Todesfälle durch Strangulationen am Gurt sind bekannt
  • Stürze über das Bettgitter

Allgemein kann man sagen, dass insbesondere körpernahe Fixierungen zur Sturzprävention gänzlich ungeeignet sind. Die Forschung hat bereits nachgewiesen, dass Menschen nach einer Fixierung ein doppelt so hohes Sturz-Risiko haben. Weitere Folgeschäden können sein:

  • Kraftminderung und Muskelabbau
  • Wundliegen (Dekubitus)
  • Lungenentzündungen
  • Thrombose
  • Versteifung von Gelenken (Kontrakturen)
  • Urin- und Stuhlinkontinenz und Harnwegsinfekte
  • Obstipationsneigung
  • Schlafstörungen
  • zunehmende Unruhe
  • Beginnende Resignation und Rückzug
  • sensorische Deprivation
  • Ängste und Rachegefühle
  • Behandlungsverweigerung bei notwendigen medizinischen Maßnahmen
  • Nahrungsverweigerung
  • Aspiration von Flüssigkeit oder Nahrung
  • Halluzinationen

Offenkundig ist, dass Fixierungen

  • die Immobilität und Instabilität befördern
  • den Gesundheitszustand verschlechtern
  • Bettlägerigkeit befördern
  • Pflegebedürftigkeit erhöhen
  • sinnvolle Eigenaktivitäten blockieren und
  • neue Gefahren provozieren.

Das richtige Bett

Die Pflegebetten sollten heutzutage in stationären Einrichtungen gewisse Kriterien erfüllen. So sollten sie sehr weit heruntergefahren werden können, um die Sturzhöhe zu verringern (Niederflurbetten). Dies gilt es bei Bettneuanschaffungen zu berücksichtigen. Ferner sollten die Bettgitter teilbar sein und bestimmte Abstände vorweisen, die ein Dazwischengleiten ausschließen. Sie sollen ein Herausfallen – und nicht das Aufstehen – verhindern!

Die richtige Durchführung

Ist eine Bauchgurtfixierung indiziert bzw. richterlich genehmigt, müssen Mitarbeiter hierzu genau geschult werden. Für die Fixierung mit Bauchgurt gelten ebenfalls klare Standards. So muss ein Bauchgurt so angebracht werden, dass sie Bewegung tatsächlich einschränken, nämlich in den sogenannten „Zwischenräumen“ im Sinne der Kinästhetik.

Auch muss die Gurt-Fixierung eng genug sein. Es darf keine Hand mehr dazwischen passen. Das bedeutet, dass bei adipösen Bewohnern zusätzliche Dinge bedacht werden müssen.

Jede Pflegekraft muss sich vergewissern, dass die Fixierung korrekt ausgeführt und der Bewohner nicht gefährdet ist. Alle Gegenstände, mit denen der fixierte Bewohner sich oder andere gefährden kann, müssen aus seiner Reich- und Sichtweite entfernt werden. Die Klingel befindet sich immer in Reichweite, es sei denn der Bewohner steht unter direkter Sichtkontrolle durch eine Pflegekraft.

Es liegt im Verantwortungsbereich jeder Pflegekraft des Tag- und Nachtdienstes, das Verhalten des Bewohners zu beobachten und zu protokollieren. Die Abstände der Überwachungssequenzen sind vom Verhalten des einzelnen Bewohners abhängig. Verhält sich ein Bewohner auffällig, wird dies im Pflegebericht protokolliert.

Grenzen der Fixierung im Heim

Bei hochaggressiven Bewohnern reicht eine einfache Bauchgurtfixierung nicht aus. In solchen, sehr seltenen Fällen ist zum Selbstschutz des Bewohners (Sturz- und Strangulationsgefahr) kurzfristig eine sogenannte Diagonalfixierung (Bauchgurt plus z. B. linke Hand und rechter Fuß) notwendig.

In diesem Fall ist mit dem zuständigen Arzt unverzüglich zu beraten, ob eine Einweisung in ein Krankenhaus für den Fall angezeigt ist, dass eine länger andauernde Fortführung dieser Maßnahme zu erwarten ist. Solche Fälle gehören in der Regel in die Hände von Fachleuten einer Station eines gerontopsychiatrischen Krankenhauses.

Fazit:

Grundsätzlich gilt, dass eine Fixierung immer eine absolute Ausnahmesituation darstellt! Pflegekräfte sind nur bei akuter Gefahr (Notstand, Notwehr) berechtigt, Bewohner vorläufig zu fixieren.

Die Mitarbeiter sollten bezüglich der fachgerechten Bauchgurtfixierung gut geschult sein. Im Zweifelsfall sollten sie mit dem Betreuer und dem Heimarzt beraten, ob eine Einweisung in eine Fachklinik sinnvoll ist.

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