Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis kann Ihren Demenz-Patienten viele Vorteile bieten, von Parkplätzen bis zur Befreiung von GEZ-Gebühren. Obwohl sie keine körperlichen Einschränkungen haben, besteht bei vielen Demenz-Patienten ein Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis. Die Merkzeichen geben den Grad der Behinderung an.

Ist ein Demenz-Patient auf ständige Hilfe und die Begleitung einer Person angewiesen, kann ein Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis vorliegen. Nach der Beantragung beim Versorgungsamt wird der Grad der Behinderung festgestellt und die Merkzeichen vergeben. Wir haben für Sie die wichtigsten Merkzeichen, die für Demenz-Patienten von Bedeutung sein können, zusammengestellt.

Schwerbehindertenausweis: Die wichtigsten Merkzeichen für Demenz-Patienten

Merkzeichen: G
Bedeutung: erhebliche Gehbehinderung
Erläuterung:
Das Merkzeichen G wird dann vergeben, wenn der betroffene Demenz-Patient ortsübliche Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von 30 Minuten nicht zu Fuß zurücklegen kann. Die konkreten örtlichen Verhältnisse sind dabei nicht entscheidend, sondern nur, welche Entfernungen allgemein noch zu Fuß zu bewältigen sind. Altersbedingte Einschränkungen des Gehvermögens werden hierbei nicht berücksichtigt.

Merkzeichen: B
Bedeutung: ständige Begleitung ist notwendig
Erläuterung:
B wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn der Demenz-Patient ständige Begleitung benötigt, um öffentliche Verkehrsmittel ohne Gefahr für sich und andere zu nutzen.

Merkzeichen: H
Bedeutung: Hilflosigkeit
Erläuterung:
Ein Demenz-Patient, der in Folge seiner Erkrankung dauernd fremde Hilfe für die tägliche Sicherung seiner persönlichen Existenz braucht, gilt als "hilflos". Dauernd bedeutet mindestens ein halbes Jahr lang.

Merkzeichen: RF
Bedeutung: Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Erläuterung:
RF wird vergeben, wenn der betroffene Demenz-Patient einen Grad der Behidnerung (GdB) von mindestens 80 aufweist und keine öffentlichen Veranstaltungen mehr besuchen kann (= also praktisch das Haus nicht mehr verlassen kann). Das Merkzeichen wird nicht in den Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn der Demenz-Patient mit technischen Hilfsmitteln und ggf. einer Begleitperson öffentliche Veranstaltungen besuchen kann (beispielsweise Kino, Theater, Kirche, Restaurant etc.).