von Thomas Pfefferle, veröffentlicht in Gesundheit
In einer Selbsthilfegruppe treffen Sie auf Menschen, die Ähnliches erlebt haben, wie Sie.
Selbsthilfegruppen sind meist gemeinnützige Vereine, die von Patienten gegründet wurden, welche selbst einmal Opfer von Ärztepfusch wurden. Die Gruppen erhalten dann häufig staatliche finanzielle Unterstützung, um ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen. Dennoch ist die Arbeit für die Gruppenleitung meist ehrenamtlich. Eine Selbsthilfegruppe ist also in der Regel eine durchaus seriöse Vereinigung, die für Patienten hilfreich sein kann.
Selbsthilfegruppen für Patienten liefern Ihnen zwei große Vorteile: Zum einen können Sie auf das Wissen und die Erfahrungen der Gruppe mit Ärzten und Rechtsanwälten zugreifen, zum anderen können Sie sich mit anderen Opfern von Ärztepfusch austauschen.
Viele andere Patienten haben vielleicht schon einmal durchgemacht, was Sie gerade erleben. Sie können Ihnen daher berichten, welche Fehler Sie vermeiden sollten oder gar, welche Erfahrungen andere Patienten mit bestimmten Ärzten, Gerichten, Gutachtern oder Anwälten gemacht haben.
In der Selbsthilfegruppe kennt man meist bestimmte Rechtsanwälte, die sich auf Arzthaftung spezialisiert haben. Gelegentlich werden solche Anwälte auch eingeladen, vor der Gruppe einen Vortrag zu halten. Sie können sich so leicht einen Eindruck von den Anwälten verschaffen und prüfen, wem Sie Vertrauen schenken.
Das kann zum Beispiel auch wichtig sein, wenn es um die Gegneranwälte geht, also um die Anwälte der Ärzte. In der Gruppe hat man auch mit diesen Gegneranwälten meist Erfahrungen gesammelt und kann Sie warnen, welche Anwälte besonders trickreich oder wortgewandt vor Gericht auftreten.
Der Sachverständige ist für den Ausgang eines Arzthaftungsprozesses meist entscheidend. Nur selten wird ein Gericht anders entscheiden als dies vom Sachverständigen ausgeführt wurde.
Wollen Sie ein Sachverständigengutachten angreifen, brauchen Sie oft ein Gegengutachten, später eventuell ein Obergutachten. In der Selbsthilfegruppe hat man vielleicht auch mit den Gutachtern entsprechende Erfahrungen gesammelt und kann Sie auch hier vor Fehlern warnen.
Denn manche Gutachter wollen ihren Arztkollegen auf keinen Fall Schaden zufügen. Ich habe es in meiner anwaltlichen Praxis selbst erlebt, dass sich Gutachter weigerten, bestimmte Behandlungsfehler im Gutachten zu erwähnen, obwohl diese Fehler eindeutig erfolgt waren.
Manche Gruppen haben im Laufe der Jahre umfassendes medizinisches Wissen über verschiedene Behandlungsfehler und Behandlungsalternativen angesammelt. Eine solche Gruppe kann daher Ihnen und Ihrem Anwalt wichtige Argumentationshilfen liefern.
Im Internet können Sie über Suchmaschinen eine für Sie geeignete Selbsthilfegruppe leicht finden. Es lohnt sich, mit der Gruppenleitung erst einmal zu telefonieren oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Gerade für Opfer von Behandlungsfehlern durch Zahnärzte gibt es zum Beispiel in Stuttgart eine Gruppe für Zahnmedizingeschädigte.

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Mein Name ist Thomas Pfefferle. Ich bin Ihr Experte für Arzthaftungsrecht.
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