Artikel vom 30. Dezember 2011 von Thomas Pfefferle, veröffentlicht in Gesundheit
Krebsrisiko bei Brustimplantaten vermeiden
Im konkreten Fall geht es um Brustimplantate, die mit billigem Industriesilikon gefüllt worden sein sollen. Bei diesen Implantaten kann es zu einem Riss in der Hülle kommen. Auch in Deutschland gibt es daher eine behördliche Empfehlung an Frauen mit bestimmten Implantaten, sich mit ihren Ärzten darüber zu besprechen, ob die Implantate wieder entfernt werden sollten. Der Grund dafür liegt darin, dass bei manchen Implantaten der Verdacht besteht, sie könnten krebserregend sein.
In Frankreich geht man davon aus, dass die Wiederentfernung der strittigen Implantate durch die Krankenkassen bezahlt wird. Wichtig: Die Krankenkassen kommen auch in Deutschland nur dann für die Kosten einer erneuten Herausnahme der Implantate auf, wenn das Implantat krankheitsbedingt notwendig war, wie z. B. nach einer Krebsoperation. Wurde das Implantat jedoch nur aus kosmetischen Gründen vorgenommen, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Man vermutet, dass in etwa 80 Prozent aller Fälle die Implantate nicht aus medizinischen Gründen erfolgten, sondern im Rahmen einer Schönheitsoperation. Hierfür zahlen die Krankenkassen nicht. Rein rechtlich gesehen haftet der Produzent für die Kosten einer Implantatentfernung, wenn das Produkt mangelhaft war. Diese Produzentenhaftung setzt aber voraus, dass der Produzent noch existiert und nicht insolvent ist. In einem namhaften Fall in Frankreich ist der Produzent schon im Jahr 2010 abgewickelt worden.
Kein Operateur oder Krankenhaus darf wissentlich mangelhafte Implantate verwenden. Für eine Haftung von Arzt oder Krankenhaus kommt es daher darauf an, ob bei der Implantierung schon bekannt war, dass das konkret verwendete Implantat mangelhaft oder potenziell krebserregend war.
Es kommt nicht darauf an, ob der Operateur persönlich im konkreten Fall von diesem Mangel wusste, sofern ihm der Vorwurf gemacht werden kann, dass er aufgrund der allgemeinen Berichterstattung von diesem Mangel hätte wissen müssen. Im Fall der Implantate aus Frankreich hätte man spätestens ab März 2010 von der Gefährlichkeit wissen können.
Es ist schon vorgekommen, dass die operierenden Ärzte sich geweigert haben, ihren Patientinnen Auskunft darüber zu geben, ob überhaupt die strittigen Implantate verwendet wurden. Manche Ärzte verweigern auch die Einsicht in die Patientenunterlagen, wenn die Herausnahme der problematischen Implantate bei einem anderen Chirurgen durchgeführt werden soll. Wenn es zum Ausbruch von Krebs kommt, wird der Fall noch komplizierter, weil dann besonders hohe Schmerzensgelder im Raume stehen. In jedem Fall ist der Gang zum Rechtsanwalt anzuempfehlen.
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| Dr. Spitzbart's Gesundheitspraxis | Länger und gesünder leben | Natur & Gesundheit |
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Mein Name ist Thomas Pfefferle. Ich bin Ihr Experte für Arzthaftungsrecht.
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