Hotelier haftet für die Medikamentenausgabe an Hotelgäste

Immer wieder kommt es vor, dass Gäste, die während ihres Hotelaufenthaltes plötzlich unter Schmerzen leiden, am Empfang nach Medikamenten fragen. Für solche Fälle halten viele Hotels in Ihrem Erste-Hilfe-Schrank die gängigen Schmerztabletten bereit. Bei der Herausgabe von Medikamenten an Hotelgäste ist jedoch größte Vorsicht geboten!

Wenn ein Gast eine Schmerztablette nicht verträgt und dadurch Nebenwirkungen auftreten, die seiner Gesundheit Schaden zufügen, steht der Hotelier in der Haftung. Es sei denn, der Gast wurde vorher nachweislich darüber aufgeklärt, dass das Medikament Nebenwirkungen erzeugen kann und er es auf eigenes Risiko einnimmt.

Grundsätzlich sollten Hoteliers bei der Herausgabe von Medikamenten an Hotelgäste folgende Grundsätze beachten:

  • Nur nicht verschreibungspflichtige Schmerztabletten an die Gäste ausgeben.
  • Eine Kopie des kompletten Beipackzettels sollte vom Gast gelesen und quittiert werden (mit Name und Datum).
  • Im Zweifelsfall lieber eine Apotheke oder einen Arzt in der Nähe empfehlen. Ein besonderer Service: kostenfreier Shuttle-Service zur Apotheke oder zum Arzt oder jemanden für den Gast zur Apotheke schicken.

Wenn diese Grundsätze angewendet werden, zeigt dies dem Gast gegenüber Verantwortung für seine Gesundheit und Sicherheit und drückt gleichzeitig Servicebewusstsein aus.

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