Haushaltshilfe im Krankheitsfall – das steht Ihnen zu

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Krankenkassen die Kosten einer Haushaltshilfe im Krankheitsfall. Die dafür nötigen Voraussetzungen können je nach Krankenkasse variieren und werden auch nur von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Gerade in Familien ist es ein großes Problem, wenn derjenige, der normalerweise den Haushalt führt, ausfällt. Die Wäsche wird nicht gewaschen, kein Essen gekocht und die Betreuung der Kinder ist ebenfalls nicht gewährleistet. In einigen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe, dafür gelten aber strenge Regeln.

In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Nur die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall. Bei Privaten Versicherungen gehört diese Leistung in der Regel nicht zum Versicherungspaket. Die Leistung können Sie aber über eine private Zusatzversicherung absichern.

Beamte können einen Teil der Kosten von der Beihilfe erstattet bekommen. Sie müssen sich darauf einstellen, auf jeden Fall einen Teil selbst zahlen zu müssen.

Sie haben dann Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie ihren Haushalt nicht mehr selbständig führen können. Dies kann der Fall sein bei schwerer Krankheit, verordneter Bettruhe, einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Kurmaßnahme.

Die Voraussetzung für die Kostenerstattung ist gegeben, wenn kein anderes Familienmitglied den Haushalt führen kann. Der Ehemann muss zum Beispiel keinen Urlaub nehmen, um den Haushalt zu führen.

Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren. Bei manchen Versicherungen existiert eine Altersgrenze bis zu 14 Jahren. Oder im Haushalt lebt ein Kind, welches aufgrund einer Behinderung besondere Hilfe benötigt.

So beantragen Sie eine Haushaltshilfe

Der Arzt muss die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bescheinigen. Er muss angeben, warum und für wie lange Sie ihren Haushalt nicht eigenständig führen können und wie viele Stunden pro Tag Sie Hilfe benötigen.

Mit dieser Bescheinigung können Sie die Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Formulare dafür werden Ihnen nach einem Anruf von der Krankenkasse zugeschickt.

Die örtlichen Pflegedienste vermitteln auch Haushaltshilfen. Leider ist es jedoch sehr schwierig, dort kurzfristig Hilfe zu bekommen. Es lohnt sich daher im Freundes- oder Bekanntenkreis zu fragen, ob dort jemand die benötigte Hilfe leisten kann.

Die Tätigkeit der Haushaltshilfe ist für Sie kostenfrei. Die Krankenkasse fordert allerdings eine Zuzahlung im Rahmen der Eigenbeteiligung. Wie hoch diese ausfällt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.