Heuschnupfen und Homöopathie: Warum Sie mit der Behandlung jetzt beginnen sollten

Menschen, die unter Heuschnupfen leiden, haben oft nur in den Wintermonaten Ruhe. Sobald es wärmer wird und die ersten Gräser oder Blumen blühen, leiden sie unter heftigen Niesanfällen, Dauerschnupfen, Jucken des Gaumens, Brennen der Augen oder sogar asthmatischen Beschwerden.

Heuschnupfen homöopathisch behandeln: Wann sollte man mit der Behandlung beginnen?
Die ersten Heuschnupfensymptome treten bei vielen Menschen erst im Frühjahr auf, dennoch ist es wichtig bereits am Jahresanfang mit einer homöopathischen Behandlung zu beginnen um die Abwehr des Menschen bis zum Zeitpunkt an den sonst die Symptome auftreten, soweit zu stärken, dass kein Heuschnupfen auftritt.

Homöopathisch die Abwehrleistung bei Heuschnupfen stärken
Heuschnupfen tritt in der Regel dann auf, wenn die Abwehr eines Menschen herabgesetzt ist bzw. genauer gesagt, wenn die Reizschwelle für bestimmte Stoffe herabgesetzt ist und die Abwehr Alarm schlägt. Wenn dies bei relativ harmlosen Reizen wie dem Geruch von Gräsern oder Blütenpollen der Fall ist, spricht man von Heuschnupfen. Viele Menschen sind allerdings nicht nur gegen Gräser und Pollen allergisch sondern darüber hinaus gegen Tierhaare oder Hausstaubmilben.

Die homöopathische Konstitutionsbehandlung gegen Heuschnupfen braucht Zeit
Da eine homöopathische Konstitutionsbehandlung die Abwehr nicht von heute auf morgen stabilisieren kann, ist es dringend erforderlich bereits am Jahresanfang mit der Behandlung zu beginnen. Nur so kann der Organismus des Heuschnupfen-Patienten soweit gestärkt werden, dass sie zu Beginn der Heuschnupfenzeit so stark ist, dass keine oder nur geringe Symptome auftreten. Häufig gelingt es auch nicht im ersten Anlauf die Konstitution soweit zu stärken, dass der Patient vollkommen symptomfrei durch die Heuschnupfenzeit kommt. Treten Symptome auf, kann man homöopathisch häufig nur noch akut behandeln.

Die homöopathische Akutbehandlung von Heuschnupfen
Die Akutbehandlung von Heuschnupfen unterscheidet sich von der Konstitutionsbehandlung insofern, dass es oft nur gelingt die Symptome zu lindern, während die homöopathische Konstitutionsbehandlung darauf ausgerichtet ist, die zugrundeliegende Abwehrschwäche des Heuschnupfen-Patienten aufzuheben. Grundsätzlich ist es weitaus wirkungsvoller den Heuschnupfen mit einem Konstitutionsmittel zu behandeln. Bei einer homöopathischen Akutbehandlung sind häufig nur kurzfristige Erfolge zu verzeichnen und der Heuschnupfen tritt im nächsten Jahr genauso stark auf wie im Jahr der Akutbehandlung.

Fazit
Eine dauerhafte Besserung der Heuschnupfen-Symptome gelingt in der Regel nur mit einer homöopathischen Konstitutionsbehandlung. Um dem homöopathischen Konstitutionsmittel genügend Zeit zu geben, die Abwehr des Patienten zu stärken, sollte mit der Behandlung Anfang des Jahres – also etwa 2-3 Monate vor Beginn der Heuschnupfenzeit begonnen werden. Ist dies nicht möglich oder sucht der Patient erst einen Homöopathen auf, wenn die Heuschnupfen-Symptome schon sehr ausgeprägt sind, kommt nur noch eine homöopathische Akutbehandlung in Frage. Hier gelingt es zwar häufig die akuten Heuschnupfen-Symptome zu lindern, eine grundlegende Heilung ist in der Zeit allerdings kaum möglich.