Diese Krankenkassen erheben 2011 einen Zusatzbeitrag

Auch im Jahr 2011 müssen wieder einige gesetzliche Krankenkassen von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge verlangen. Neu ab dem Jahr 2011 ist: Die Kassen dürfen keine prozentualen Zusatzbeiträge mehr fordern, sondern müssen stets einen festen Betrag als Zusatzbeitrag erheben.

Krankenkassen mit Zusatzbeitrag 2011
Einige Kassen konnten zum Jahresende 2010 den Zusatzbeitrag ad acta legen und müssen ihn in 2011 nicht mehr von ihren Mitgliedern verlangen. Die Novitas BKK sowie die Esso BKK konnten mit Ablauf 2010 den Zusatzbeitrag einstellen. Ähnliches gilt für die der GBK Köln. Die Kasse ist durch Fusion in der mhplus BKK seit 2011 aufgegangen.

Schlechte Nachrichten gab es jedoch für Mitglieder der BKK Hoesch. Die Kasse muss ab 2011 erstmals Zusatzbeiträge erheben. Verantwortlich dafür ist der RSA-Mechanismus (Riskikostrukturausgleich), der die überdurchschnittlich hohen Ausgaben der Kasse aufgrund der deutlich älteren Versichertenstruktur nicht ausreichend ausgleicht. Die Höhe des Zusatzbeitrags steht noch nicht fest, da die Beratungen mit der Aufsichtsbehörde noch nicht abgeschlossen sind.

Folgende Krankenkassen müssen ab dem Jahr 2011 (weiterhin) einen Zusatzbeitrag erheben: 

  • BKK advita (seit 01.02.2010)  8 EUR pro Monat
  • BKK für Heilberufe (seit 01.01.2010) 10 EUR pro Monat
  • BKK Gesundheit (seit 01.02.2010) 8 EUR pro Monat
  • DAK (seit 01.02.2010) 8 EUR pro Monat
  • BKK PHOENIX (seit 01.01.2010) 8 EUR pro Monat
  • Deutsche BKK (seit 01.02.2010) 8 EUR pro Monat
  • E.ON BKK (seit 01.03.2010) 8 EUR pro Monat
  • KKH Allianz (seit 01.03.2010) 8 EUR pro Monat
  • BKK Publik (seit 01.01.2010) 8 EUR pro Monat
  • City BKK (seit 01.04.2010) 15 EUR pro Monat
  • BKK Axel Springer (seit 01.01.2010) 8 EUR pro Monat
  • BKK Merck (seit 01.04.2010) 8 EUR pro Monat
  • BKK Hoesch (seit 1.1.2011) noch nicht bekannt

Übrigens: Wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, besteht für die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Lesen Sie dazu auch hier Weiteres.